Beschwerde über Verunreinigungen in Gebäuden und Wohnungen

Die Magistratischen Bezirksämter nehmen Beschwerden über starke Verunreinigungen in nicht öffentlich zugänglichen Gebäuden, Wohnungen, Höfen und Grundstücken entgegen.

Beispiele für solche Verunreinigungen:

  • Müll und andere zurückgelassene Gegenstände
  • Verunreinigungen mit Taubenkot
  • Befall mit Ungeziefer, zum Beispiel mit Schaben

Es muss sich um einen hygienischen Missstand handeln, der die Gesundheit von Menschen gefährdet oder eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft verursacht.

Verunreinigungen melden

Sie können diese Verunreinigungen beim Magistratischen Bezirksamt jenes Bezirkes melden, in dem sich die betroffene Wohnung oder das Gebäude befindet.

Öffnungszeiten und Adressen der Magistratischen Bezirksämter

Beseitigung der Missstände

Gemeinsam mit dem Stadtgesundheitsamt entscheidet das Magistratische Bezirksamt über notwendige Maßnahmen.

In folgenden Fällen kann das Magistratische Bezirksamt die notwendigen Maßnahmen sofort an Ort und Stelle anordnen und durchführen:

  • Wenn die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen durch die Missstände unmittelbar bedroht ist.
  • Wenn eine unzumutbare Belästigung für die Nachbarschaft besteht, die aus hygienischen Gründen sofort beseitigt werden muss, zum Beispiel wegen des Geruchs.

Rechtsgrundlagen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular