Gebühren - Gewerbe, Betriebsanlagen, Schanigärten
Folgende Gebühren sind bei Erledigung Ihrer Gewerbeanmeldung (Ihres Gewerbeansuchens), bei Genehmigung Ihrer Betriebsanlage oder Bewilligung Ihres Schanigartens zu entrichten:
Gewerbeanmeldung natürliche Person
- Eingabe:
- 47,30 Euro Bundesstempel
- Bei gleichzeitiger Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers: 14,30 Euro zusätzliche Bundesstempel
- Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
- Erledigung:
- Gewerberegisterauszug: 7,20 Euro Bundesstempel und 2,10 Euro Verwaltungsabgaben
- Für § 95-Gewerbe-Bescheid: 83,60 Euro Bundesstempel und 54,50 Euro Verwaltungsabgaben
- Verlautbarungsgebühr: 6 Euro
Gewerbeanmeldung juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechts, Erwerbsgesellschaft, Verein
- Eingabe:
- Für Gewerbeanmeldung 47,30 Euro Bundesstempel
- Für die erforderliche Geschäftsführerbestellung 14,30 Euro Bundesstempel
- Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
- Erledigung:
- Gewerberegisterauszug: 7,20 Euro Bundesstempel und 2,10 Euro Verwaltungsabgaben
- Für § 95-Gewerbe-Bescheid 83,60 Euro Bundesstempel und 109 Euro Verwaltungsabgaben
- Verlautbarungsgebühr: 6 Euro
Geschäftsführerbestellung oder Bestellung eines Filialgeschäftsführers (bei bereits bestehender Gewerbeberechtigung)
- Eingabe:
- 14,30 Euro Bundesstempel
- Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
- Erledigung:
- 2,10 Euro Verwaltungsabgaben
Anzeige einer Standortverlegung (ausgenommen bei Waffengewerbe, Pyrotechnikunternehmen und Sprengungsunternehmen)
- Erledigung:
- gebührenfrei
Anzeige einer weiteren Betriebsstätte (ausgenommen bei Waffengewerbe, Pyrothechnikunternehmen und Sprengungsunternehmen)
- Erledigung:
- gebührenfrei
Waffengewerbe, Pyrotechnikunternehmen und Sprengungsunternehmen: Bewilligung einer Standortverlegung oder einer weiteren Betriebsstätte
- Eingabe:
- 47,30 Euro Bundesstempel
- Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
- Erledigung:
- 83,60 Euro Bundesstempel
- 43 Euro Verwaltungsabgaben
Namensänderung
- Eingabe:
- 14,30 Euro Bundesstempel
- Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
- Erledigung:
- 2,10 Euro Verwaltungsabgaben
Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, Einstellung einer weiteren Betriebsstätte
- gebührenfrei
Neugenehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage
- Eingabe:
- 14,30 Euro Bundesstempel
- Bei Verwendung von Motoren von mehr als 50 Kilowatt
Erledigung: 490 Euro Verwaltungsabgaben - Bei Verwendung von Motoren von 20 Kilowatt bis einschließlich 50 Kilowatt
Erledigung: 218 Euro Verwaltungsabgaben - Sonst
Erledigung: 43 Euro Verwaltungsabgaben - Ausspruch der Zulässigkeit von Abweichungen von dem Genehmigungsbescheid oder dem Betriebsbewilligungsbescheid entsprechenden Zustand (Zustand 78 [2] GewO 1994)
Erledigung: 27,20 Euro Verwaltungsabgaben - Abstandnahme von Bescheidauflagen (Bescheidauflagen 79 c GewO 1994)
Erledigung: 6,50 Euro Verwaltungsabgaben
Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage
- Eingabe:
- 14,30 Euro Bundesstempel
- Bei Verwendung von Motoren von mehr als 50 Kilowatt
Erledigung: 130 Euro Verwaltungsabgaben - Bei Verwendung von Motoren von 20 Kilowatt bis einschließlich 50 Kilowatt
Erledigung: 65 Euro Verwaltungsabgaben - Sonst
Erledigung: 13 Euro Verwaltungsabgaben - Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften der auf Grund des § 82 Abs. 1 GewO 1994 erlassenen Verordnung
Erledigung: 27,20 Euro Verwaltungsabgaben
Auflassung einer Betriebsanlage gemäß § 83 GewO 1994
- Eingabe:
- 14,30 Euro Bundesstempel
- Erledigung:
- 6,50 Euro Verwaltungsabgaben
Anzeigeverfahren gemäß § 81 Abs. 2 Zi. 5 und 9 in Verbindung mit § 345 Abs. 8 und 9 GewO 1994
- Eingabe:
- 14,30 Euro Bundesstempel
- Erledigung:
- 6,50 Euro Verwaltungsabgaben
Gebühren für Ansuchen und Bewilligungen eines Schanigartens
- Eingabe:
- 14,30 Euro Bundesstempel
- Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
- Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz: 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
- Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung: 13,08 Euro Verwaltungsabgaben
- Gebrauchsabgabe pro Quadratmeter Fläche: 3,63 Euro mindestens jedoch 43,60 Euro
- Gebrauchsabgabe für Sonderfälle (verkehrsarme Zone beziehungsweise Fußgängerzone) pro Quadratmeter Fläche: 27,25 Euro
Beilagengebühren
- Mehrere Blätter, die inhaltlich eine Einheit bilden (fortlaufender Text), gelten als eine Beilage.
- Je Bogen (A3) beziehungsweise vier Seiten (A4) einseitig beschriebener Text: 3,90 Euro Bundesstempel
- Je Beilage (bei inhaltlich fortlaufendem Text) jedoch höchstens: 21,80 Euro Bundesstempel
Kommissionsgebühren für Amtshandlungen außerhalb des Amtes je angefangener halber Stunde pro Amtsorgan
- An Wochentagen (ausgenommen Samstag) zwischen 7.30 und 15.30 Uhr: 7,63 Euro
- An Wochentagen (ausgenommen Samstag) zwischen 6 und 7.30 Uhr sowie zwischen 15.30 und 22 Uhr, an Samstagen zwischen 6 und 22 Uhr: 11,62 Euro
- An Wochentagen zwischen 22 und 6 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen: 17,07 Euro
- Für Sachverständige der BPD-Wien je angefangener halber Stunde pro Amtsorgan: 5,81 Euro
Sonstige Gebühren
- Rechtsmittelverzicht: 14,30 Euro Bundesstempel
- Verhandlungsschrift: 14,30 Euro Bundesstempel
Stempelgebühren bargeldlos zahlen
Die "alten" Stempelmarken können nicht mehr weiter verwendet werden.
Gebührenbefreiung bei Neugründung
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