Gebühren - Gewerbe, Betriebsanlagen, Schanigärten

Adressen und Kommunikation

Folgende Gebühren sind bei Erledigung Ihrer Gewerbeanmeldung (Ihres Gewerbeansuchens), bei Genehmigung Ihrer Betriebsanlage oder Bewilligung Ihres Schanigartens zu entrichten:

Gewerbeanmeldung natürliche Person

  • Eingabe:
    • 47,30 Euro Bundesstempel
    • Bei gleichzeitiger Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers: 14,30 Euro zusätzliche Bundesstempel
    • Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
  • Erledigung:
    • Gewerberegisterauszug: 7,20 Euro Bundesstempel und 2,10 Euro Verwaltungsabgaben
    • Für § 95-Gewerbe-Bescheid: 83,60 Euro Bundesstempel und 54,50 Euro Verwaltungsabgaben
    • Verlautbarungsgebühr: 6 Euro

Gewerbeanmeldung juristische Person, Personengesellschaft des Handelsrechts, Erwerbsgesellschaft, Verein

  • Eingabe:
    • Für Gewerbeanmeldung 47,30 Euro Bundesstempel
    • Für die erforderliche Geschäftsführerbestellung 14,30 Euro Bundesstempel
    • Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
  • Erledigung:
    • Gewerberegisterauszug: 7,20 Euro Bundesstempel und 2,10 Euro Verwaltungsabgaben
    • Für § 95-Gewerbe-Bescheid 83,60 Euro Bundesstempel und 109 Euro Verwaltungsabgaben
    • Verlautbarungsgebühr: 6 Euro

Geschäftsführerbestellung oder Bestellung eines Filialgeschäftsführers (bei bereits bestehender Gewerbeberechtigung)

  • Eingabe:
    • 14,30 Euro Bundesstempel
    • Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
  • Erledigung:
    • 2,10 Euro Verwaltungsabgaben

Anzeige einer Standortverlegung (ausgenommen bei Waffengewerbe, Pyrotechnikunternehmen und Sprengungsunternehmen)

  • Erledigung:
    • gebührenfrei

Anzeige einer weiteren Betriebsstätte (ausgenommen bei Waffengewerbe, Pyrothechnikunternehmen und Sprengungsunternehmen)

  • Erledigung:
    • gebührenfrei

Waffengewerbe, Pyrotechnikunternehmen und Sprengungsunternehmen: Bewilligung einer Standortverlegung oder einer weiteren Betriebsstätte

  • Eingabe:
    • 47,30 Euro Bundesstempel
    • Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
  • Erledigung:
    • 83,60 Euro Bundesstempel
    • 43 Euro Verwaltungsabgaben

Namensänderung

  • Eingabe:
    • 14,30 Euro Bundesstempel
    • Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
  • Erledigung:
    • 2,10 Euro Verwaltungsabgaben

Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, Einstellung einer weiteren Betriebsstätte

  • gebührenfrei

Neugenehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage

  • Eingabe:
    • 14,30 Euro Bundesstempel
  • Bei Verwendung von Motoren von mehr als 50 Kilowatt
    Erledigung: 490 Euro Verwaltungsabgaben
  • Bei Verwendung von Motoren von 20 Kilowatt bis einschließlich 50 Kilowatt
    Erledigung: 218 Euro Verwaltungsabgaben
  • Sonst
    Erledigung: 43 Euro Verwaltungsabgaben
  • Ausspruch der Zulässigkeit von Abweichungen von dem Genehmigungsbescheid oder dem Betriebsbewilligungsbescheid entsprechenden Zustand (Zustand 78 [2] GewO 1994)
    Erledigung: 27,20 Euro Verwaltungsabgaben
  • Abstandnahme von Bescheidauflagen (Bescheidauflagen 79 c GewO 1994)
    Erledigung: 6,50 Euro Verwaltungsabgaben

Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage

  • Eingabe:
    • 14,30 Euro Bundesstempel
  • Bei Verwendung von Motoren von mehr als 50 Kilowatt
    Erledigung: 130 Euro Verwaltungsabgaben
  • Bei Verwendung von Motoren von 20 Kilowatt bis einschließlich 50 Kilowatt
    Erledigung: 65 Euro Verwaltungsabgaben
  • Sonst
    Erledigung: 13 Euro Verwaltungsabgaben
  • Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften der auf Grund des § 82 Abs. 1 GewO 1994 erlassenen Verordnung
    Erledigung: 27,20 Euro Verwaltungsabgaben

Auflassung einer Betriebsanlage gemäß § 83 GewO 1994

  • Eingabe:
    • 14,30 Euro Bundesstempel
  • Erledigung:
    • 6,50 Euro Verwaltungsabgaben

Anzeigeverfahren gemäß § 81 Abs. 2 Zi. 5 und 9 in Verbindung mit § 345 Abs. 8 und 9 GewO 1994

  • Eingabe:
    • 14,30 Euro Bundesstempel
  • Erledigung:
    • 6,50 Euro Verwaltungsabgaben

Gebühren für Ansuchen und Bewilligungen eines Schanigartens

  • Eingabe:
    • 14,30 Euro Bundesstempel
    • Jede Beilage pro Bogen 3,90 Euro Bundesstempel
  • Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz: 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
  • Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung: 13,08 Euro Verwaltungsabgaben
  • Gebrauchsabgabe pro Quadratmeter Fläche: 3,63 Euro mindestens jedoch 43,60 Euro
  • Gebrauchsabgabe für Sonderfälle (verkehrsarme Zone beziehungsweise Fußgängerzone) pro Quadratmeter Fläche: 27,25 Euro

Beilagengebühren

  • Mehrere Blätter, die inhaltlich eine Einheit bilden (fortlaufender Text), gelten als eine Beilage.
  • Je Bogen (A3) beziehungsweise vier Seiten (A4) einseitig beschriebener Text: 3,90 Euro Bundesstempel
  • Je Beilage (bei inhaltlich fortlaufendem Text) jedoch höchstens: 21,80 Euro Bundesstempel

Kommissionsgebühren für Amtshandlungen außerhalb des Amtes je angefangener halber Stunde pro Amtsorgan

  • An Wochentagen (ausgenommen Samstag) zwischen 7.30 und 15.30 Uhr: 7,63 Euro
  • An Wochentagen (ausgenommen Samstag) zwischen 6 und 7.30 Uhr sowie zwischen 15.30 und 22 Uhr, an Samstagen zwischen 6 und 22 Uhr: 11,62 Euro
  • An Wochentagen zwischen 22 und 6 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen: 17,07 Euro
  • Für Sachverständige der BPD-Wien je angefangener halber Stunde pro Amtsorgan: 5,81 Euro

Sonstige Gebühren

  • Rechtsmittelverzicht: 14,30 Euro Bundesstempel
  • Verhandlungsschrift: 14,30 Euro Bundesstempel

Stempelgebühren bargeldlos zahlen
Die "alten" Stempelmarken können nicht mehr weiter verwendet werden.

Gebührenbefreiung bei Neugründung

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