Ausstellung eines Mobilpasses - Antrag

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind zur Ausstellung eines Mobilpasses erforderlich:

Automatische Ausstellung
Volljährige BezieherInnen der Mindestsicherung (mit zumindest einmonatigem Bezug) und MietbeihilfenbezieherInnen bekommen den Mobilpass von der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) automatisch zugeschickt.

Antrag erforderlich
BezieherInnen einer Mindestpension, eines Mindestsicherung-Taschengeldes oder Mindestfreibetrages (BewohnerInnen von Pensionistenwohnhäusern des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser) können einen Mobilpass beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Um den Anspruch prüfen bzw. den Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen folgende Dokumente (von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) dem Antrag in Kopie beigefügt werden:

  • Meldebestätigung bzw. Auszug aus dem Zentralmelderegister
  • Einkommensnachweis AntragstellerIn (Pensionsbescheid)
  • Einkommensnachweis der zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen (EhepartnerIn, LebensgefährtIn, minderjährige Kinder)
  • Personaldokumente (Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Scheidungsdekret, Nachweis über den Status der Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten, Aufenthaltstitel wie "Daueraufenthalt-EG", Niederlassungsnachweis)

Zuständige Stelle

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Soziale Leistungen
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-8040
E-Mail: post-mobilpass@ma40.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

In der Regel gilt der Mobilpass für MindestpensionistInnen fünf Jahre, für BezieherInnen der Mindestsicherung sechs Monate.

Beachten

Bei der Berechnung werden alle Einkommen außer dem Pflegegeld bzw. Pflegegeld für LandeslehrerInnen, Familienbeihilfe, Miet-, Wohn- und Mietzinsbeihilfen angerechnet. Der Mobilpass ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Mobilpass und Lichtbildausweis sind bei Kontrollen unbedingt vorzuweisen.

Ermäßigungen mit dem Mobilpass:

Übergangsregelung-Sozialpass P: Alle bis 31. März 2008 ausgestellten Sozialpässe behalten ihre Gültigkeit. Befristet ausgestellte Sozialpässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Alle Begünstigungen für den Sozialpass bleiben aufrecht.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Mobilpass.

Formular

Mobilpass-Antrag:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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