Ausstellung eines Mobilpasses - Antrag

Mit dem Mobilpass bekommen einkommensschwache Menschen in Wien bestimmte Ermäßigungen. Sie können einen Mobilpass beantragen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, zum Beispiel eine Mindestpension beziehen, und die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Mindestsicherung für wenigstens 1 Monat beziehen, müssen Sie den Mobilpass nicht beantragen, sondern bekommen ihn automatisch zugeschickt. Den Antrag können Sie herunterladen, ausfüllen und mit der Post oder per E-Mail schicken oder bei der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht abgeben.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, notwendig ist.

Folgende Unterlagen (in Kopie) von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch Kinder) müssen Sie dem Antrag beilegen:

  • Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
  • Personaldokumente
  • Aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise

Um welche Dokumente es sich genau handelt, können Sie unter erforderliche Unterlagen nachlesen.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt unter "Formular".

Allgemeine Informationen

Mit dem Mobilpass bekommen einkommensschwache Menschen in Wien bestimmte Ermäßigungen:

  • Ermäßigte Monatskarte oder 31 Tage Wien Karte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien.
  • Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
  • Ermäßigter Eintritt bei den städtischen Bädern
  • Nachlass von 50 Prozent bei der Hundeabgabe (Hundesteuer) für höchstens einen Hund
  • Preisermäßigungen bei allen Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (VHS)
  • Mobilpassinhaber*innen mit Pensions- oder Dauerleistungsbezug können darüber hinaus die Angebote des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP), zum Beispiel Urlaub in der Sommerfrische und Tagesausflüge, nutzen. Über die näheren Anspruchsvoraussetzungen und die gewährten Ermäßigungen entscheidet der Vorstand des KWP.

Sie können mit dem Mobilpass in einigen Sozialmärkten günstiger einkaufen. Bitte fragen Sie direkt im Sozialmarkt nach.

Auch einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer*innen an. Bitte wenden Sie sich für etwaige Informationen an die Unternehmen selbst.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen bekommen den Mobilpass automatisch zugeschickt, es ist kein Antrag erforderlich:

  • Bezieher*innen der Mindestsicherung der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug
  • Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichzulage mit Bezug einer Wiener Wohnbeihilfe der Abteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien mit zumindest 1-monatigem Bezug

Folgende Personen können den Mobilpass auf Antrag erhalten:

  • Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichszulage (ohne Wohnbeihilfenbezug)
  • Bezieher*innen von Pensionen mit Ausgleichszulage mit 360/480 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit
  • Bezieher*innen mit folgenden Pensionen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
    • Witwen-/Witwerpensionsbezieher*innen, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
    • Waisenpensionist*innen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit
  • Bezieher*innen mit folgenden Einkommen, die den maßgeblichen Mindeststandard nicht überschreiten:
    • Unterhaltsbezieher*innen im Sinne des ABGB, die das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben
    • Taschengeld- und Mindestfreibetragsbezieher*innen gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz, die in Pensionisten-Wohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen oder in Behinderteneinrichtungen unter Kostenbeteiligung eines öffentlichen Trägers wohnen

Allgemeine Voraussetzungen für den Mobilpass:

  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister und Aufenthalt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürger*innen
    Österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt sind:
    • EU-/EWR-Bürger*innen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen) oder Schweizer Staatsangehörige
    • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
    • Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU oder einem Aufenthaltstitel, der als solcher gilt (zum Beispiel "Daueraufenthalt-EG" oder unbefristeter Aufenthaltstitel)
  • Gesamteinkommen bis zur jeweiligen Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes
    Zum Gesamteinkommen zählen anrechenbare Einkommen aller zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen im gemeinsamen Haushalt - das sind der*die unterhaltberechtigte oder unterhaltsverpflichtete Ehepartner*in, Lebensgefährte*in, minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag, wenn sie die Schulausbildung vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben.

Fristen und Termine

Der Mobilpass ist nur befristet gültig. Er gilt:

  • Bis zu 6 Monate: Für arbeitsfähige Bezieher*innen der Mindestsicherung
  • Bis zu 2 Jahre: Für arbeitsunfähige Bezieher*innen der Mindestsicherung und Bezieher*innen mit befristeten Pensionen
  • Bis zu 5 Jahre: Für Mindestpensionist*innen

Da der Mobilpass befristet ist, müssen Sie 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Antrag auf Verlängerung stellen.

Zuständige Stelle

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Zielgruppenzentrum Erdbergstraße
Referat Mobilpass
11., Erdbergstraße 228
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
Persönliche Auskünfte: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 15.30 bis 17.30 Uhr
Telefonische Auskünfte: +43 1 4000-8040, erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Verfahrensablauf

Den ausgefüllten und von allen in Ihrem Haushalt lebenden volljährigen Personen unterschriebenen Antrag mit den kopierten Unterlagen können Sie

  • persönlich bei der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht abgeben,
  • per Post oder E-Mail an die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht schicken oder
  • in den Hauspostkasten der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht einwerfen.

Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht prüft Ihren Antrag und ob Sie die Voraussetzungen für den Mobilpass erfüllen. Sie bekommen schriftlich Bescheid, ob Sie den Mobilpass bekommen oder nicht. Den Mobilpass bekommen Sie per Post zugeschickt.

Erforderliche Unterlagen

Sie und alle anderen am Antrag angeführten volljährigen Personen müssen den Antrag unterschreiben.

Sie müssen folgende Unterlagen von allen im Antrag angeführten Personen vollständig und in Kopie beilegen:

  • Aktuelle Netto-Einkommensnachweise aller in der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, zum Beispiel: Pensionsbescheid, Höhe der Auslandspension in Euro, Unterhaltszahlungen, Lohnbestätigung, Alimentationszahlungen, Lehrlingsentschädigung, Bezüge durch den FSW, therapeutisches Taschengeld, sonstige Einkünfte
  • Bescheid über Familienbeihilfe oder Nachweis über die dauernde Erwerbsunfähigkeit
  • Amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass
  • Personaldokumente, zum Beispiel: Staatsbürgerschaftsnachweis, Aufenthaltstitel, Anmeldebescheinigung, Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, rechtskräftige Scheidungsunterlagen wie Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsvergleich

Kosten und Zahlung

Der Antrag kostet nichts.

Formular

Das Formular bekommen Sie auch bei der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht und in allen Wiener Sozialzentren.

Zusätzliche Informationen

  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Mobilpass.
  • Den Mobilpass dürfen Sie nicht an andere Personen weitergeben. Er gilt nur gemeinsam mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Bei einer Kontrolle müssen Sie den Mobilpass und Ihren Lichtbildausweis vorzeigen.

Übergangsregelung-Sozialpass P: Alle bis 31. März 2008 ausgestellten Sozialpässe behalten ihre Gültigkeit. Befristet ausgestellte Sozialpässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Alle Begünstigungen für den Sozialpass bleiben aufrecht.

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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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