Ausstellung eines Mobilpasses - Antrag
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zur Ausstellung eines Mobilpasses erforderlich:
- Bezug einer Mindestpension, eines Mindestsicherung-Taschengeldes, eines Mindestfreibetrages, einer Mindestsicherung, Dauerleistung oder Mindestsicherung - Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen der MA 40
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EU- bzw. EWR-Staatsbürgerschaft, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige, die über einen "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-Familienangehörige" verfügen
- Hauptwohnsitz Wien
Automatische Ausstellung
Volljährige BezieherInnen der Mindestsicherung (mit zumindest einmonatigem Bezug) und MietbeihilfenbezieherInnen bekommen den Mobilpass von der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) automatisch zugeschickt.
Antrag erforderlich
BezieherInnen einer Mindestpension, eines Mindestsicherung-Taschengeldes oder Mindestfreibetrages (BewohnerInnen von Pensionistenwohnhäusern des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser) können einen Mobilpass beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Um den Anspruch prüfen bzw. den Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen folgende Dokumente (von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) dem Antrag in Kopie beigefügt werden:
- Meldebestätigung bzw. Auszug aus dem Zentralmelderegister
- Einkommensnachweis AntragstellerIn (Pensionsbescheid)
- Einkommensnachweis der zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen (EhepartnerIn, LebensgefährtIn, minderjährige Kinder)
- Personaldokumente (Lichtbildausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Scheidungsdekret, Nachweis über den Status der Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten, Aufenthaltstitel wie "Daueraufenthalt-EG", Niederlassungsnachweis)
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Soziale Leistungen
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-8040
E-Mail: post-mobilpass@ma40.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
In der Regel gilt der Mobilpass für MindestpensionistInnen fünf Jahre, für BezieherInnen der Mindestsicherung sechs Monate.
Beachten
Bei der Berechnung werden alle Einkommen außer dem Pflegegeld bzw. Pflegegeld für LandeslehrerInnen, Familienbeihilfe, Miet-, Wohn- und Mietzinsbeihilfen angerechnet. Der Mobilpass ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Mobilpass und Lichtbildausweis sind bei Kontrollen unbedingt vorzuweisen.
Ermäßigungen mit dem Mobilpass:
- Ermäßigte Monatskarte und Halbpreisfahrschein bei den Wiener Linien
- Bezuschussung der Hundeabgabe (Hundesteuer) von 50 Prozent für maximal einen Hund
- Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien (MA 13)
- Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern (MA 44)
- Ermäßigung bei allen Kursen und Vorträgen im Grundprogramm der Wiener Volkshochschulen (VHS)
- Ermäßigung bei den Angeboten der städtischen Pensionistenklubs, bei Ausflugsfahrten (BesucherInnen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser)
Übergangsregelung-Sozialpass P: Alle bis 31. März 2008 ausgestellten Sozialpässe behalten ihre Gültigkeit. Befristet ausgestellte Sozialpässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Alle Begünstigungen für den Sozialpass bleiben aufrecht.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Mobilpass.
Formular
Mobilpass-Antrag:
Weiterführende Informationen
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
Kontaktformular
