Bewilligung zur Betreuung von Tageskindern (Tagesmutter oder Tagesvater) - Antrag
Voraussetzungen
- Tagesmütter oder Tagesväter sind Personen, die ein oder mehrere Minderjährige (Tageskinder) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Kleinkinder, Vorschulkinder und/oder Schulkinder) regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages individuell im eigenen Haushalt betreuen und erziehen.
- Für die Betreuung von Tageskindern ist eine Bewilligung durch die MAG ELF - Amt für Jugend und Familie erforderlich.
- Tagesmütter oder Tagesväter müssen eigenberechtigt und persönlich geeignet sein sowie entsprechende Lebens- und Wohnverhältnisse aufweisen.
- Bei Tagesmüttern oder Tagesvätern und mit ihnen in Wohngemeinschaft lebenden Personen dürfen folgende Umstände nicht vorliegen:
- Körperliche oder psychische Erkrankungen
- Geistige Behinderung oder Sucht
- Gerichtliche Verurteilungen wegen Handlungen, die das Wohl des Tageskindes gefährden könnten.
- Betreuungsmängel bei leiblichen Kindern, Wahl- oder Stiefkindern
- Sonstige Gründe, die geeignet sind, das Wohl des Tageskindes zu gefährden.
- Hinweis: Im Zuge des Bewilligungsverfahrens wird vom Amt für Jugend und Familie von allen erwachsenen Haushaltsangehörigen bei der Bundespolizeidirektion Wien ein Auszug aus dem Strafregister eingeholt. Es erfolgen eine Anfrage an die Regionalstelle des Amtes für Jugend und Familie - Soziale Arbeit mit Familien im Wohnbezirk und eine Meldeabfrage.
- Tagesmütter oder Tagesväter verpflichten sich zu einer Erziehungspraxis ohne Anwendung von seelischer und körperlicher Gewalt.
- Von Tagesmüttern oder Tagesvätern wird erwartet, dass sie verantwortungsbewusst handeln, sich kommunikativ verhalten und mit Konflikten umgehen können. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Eltern von Tageskindern.
- Tagesmütter oder Tagesväter sollen wissen, wie sich ein Kind seelisch und körperlich gesund entwickelt und wie es gefördert werden kann. Die Arbeit mit Kindern soll ihnen Freude machen.
- Wie viele Tageskinder in einer Familie gleichzeitig betreut werden können, hängt auch von der Zahl, dem Alter und den Bedürfnissen der eigenen Kinder ab. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf einschließlich der eigenen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr höchstens fünf Kinder gleichzeitig betreuen.
- Tagesmütter oder Tagesväter müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Absolvierung einer Ausbildung nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Betreuung von Tageskindern muss Folgendes enthalten:
- Angaben über die persönliche Eignung und die erforderliche Ausbildung
- Angaben über die Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten des eigenen Haushalts sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
- Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten
Dem Antrag muss Folgendes verpflichtend beigelegt werden:
- Tagesbetreuungskonzept:
- Nachweis über das Nutzungsrecht, z. B. Mietvertrag
- Wohnungsplan
Weitere im Laufe des Bewilligungsverfahrens erforderliche Dokumente:
- Geburtsurkunden von allen Haushaltsangehörigen
- Staatsbürgerschaftsnachweise von allen Haushaltsangehörigen
- Heiratsurkunde(n)
- Gegebenenfalls Scheidungsurteil(e)
- Ausführlicher Lebenslauf mit Foto:
- Bestätigung über die Absolvierung der Grundausbildung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Wiener Tagesbetreuungsverordnung
- Gegebenenfalls Nachweise über weitere berufliche Qualifikationen und/oder Arbeitsbestätigungen
- Ärztliche Bestätigung von allen erwachsenen Haushaltsangehörigen:
- Einverständniserklärung für die Strafregisterabfrage von allen erwachsenen Haushaltsangehörigen:
- Im Einzelfall und für Nicht-EU-BürgerInnen können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z. B. eine Niederlassungsbewilligung.
Zuständige Stelle
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Tageseltern und Kindergruppen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90923 oder -90737
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: g-gra@ma11.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-90796 - Auskunft für den 1., 4., 6., 7., 8., 13., 15., 16., 17. und 23. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90797 - Auskunft für den 2., 3., 5., 9., 11., 12., 14., 18. und 20. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90794 - Auskunft für den 10., 19., 21. und 22. Bezirk
Telefonische Auskünfte: 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Zur Abklärung und als Entscheidungshilfe wird empfohlen, vor der schriftlichen Antragstellung einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch zu vereinbaren. Im Zuge des Bewilligungsverfahrens finden zumindest ein weiteres Gespräch und ein Hausbesuch statt.
Weitere und ausführliche Informationen in den Leitfäden:
- Tagesmutter/Tagesvater - Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt:
- Tagesmutter/Tagesvater - Hygiene im Betreuungsalltag mit Tageskindern:
Weitere Informationen über Tagesmütter und Tagesväter
Rechtliche Grundlagen:
- Wiener Tagesbetreuungsgesetz in Verbindung mit der
- Wiener Tagesbetreuungsverordnung
Formular
Online-Antrag: Bewilligung zur Betreuung von Tageskindern (Tagesmutter oder Tagesvater)
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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