Verpflichtendes Kindergartenjahr
Voraussetzungen
Die Kindergartenpflicht betrifft Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein Kindergarten oder eine Kindergruppe.
Die Besuchspflicht beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres. Der Besuch muss an mindestens vier Tagen pro Woche mindestens fünf Stunden pro Tag ausmachen.
Das Fernbleiben von der Kinderbetreuungseinrichtung ist gerechtfertigt bei:
- Erkrankung des Kindes
- Erkrankung des Erziehungsberechtigten
- Drei Wochen Urlaub außerhalb der Schulferien
- Schulferien
Von der Besuchspflicht ausgenommen sind Kinder,
- deren Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater erfolgt,
- deren Betreuung durch häusliche Erziehung erfolgt,
- die eine Betreuungseinrichtung in einem anderen Bundesland besuchen,
- denen auf Grund einer Behinderung aus medizinischen Gründen oder Kinder, denen auf Grund eines besonderen pädagogischen Förderbedarfs der Besuch nicht zugemutet werden kann,
- die vorzeitig eine Schule besuchen.
Bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes, außer der vorzeitige Schulbesuch, müssen Erziehungsberechtigte das schriftlich bei der MAG ELF anzeigen: Anzeige einer Ausnahme von der Besuchspflicht: 142 KB PDF.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zuständige Stelle
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Kindertagesheime
3., Rüdengasse 11
Infotelefon: +43 1 4000-90750 (von 8 bis 12 Uhr)
Fax: +43 1 4000-99-90750
E-Mail: g-gra@ma11.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Die Anzeige ist gebührenfrei.
Strafbestimmungen: Die Nichterfüllung der Besuchspflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro bestraft.
Termine und Fristen
Die Anzeige muss bis spätestens 30. Juni des Kalenderjahres per Post, per Fax, oder per E-Mail an die MAG ELF übermittelt werden.
Beachten
Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt - Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern: 1,4 MB PDF
Elternbrief - deutsch: 59 KB PDF
Infoblatt - deutsch: 39 KB PDF
Elternbrief - bosnisch bzw. kroatisch: 119 KB PDF
Infoblatt - bosnisch bzw. kroatisch: 79 KB PDF
Elternbrief - serbisch: 133 KB PDF
Infoblatt - serbisch: 84 KB PDF
Elternbrief - englisch: 58 KB PDF
Infoblatt - englisch: 32 KB PDF
Elternbrief - türkisch: 78 KB PDF
Infoblatt - türkisch: 108 KB PDF
Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen
Rechtliche Grundlage: Wiener Frühförderungsgesetz - WFfG
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
Kontaktformular
