Freistehende Stelen - Antrag auf architektonische Begutachtung

Voraussetzungen

Gestalterische Voraussetzung

Die Einordnung in das örtliche Stadtbild und die optimale Überblickbarkeit des Straßenraumes muss gewährleistet sein. Hohe gestalterische Qualität ist dabei Vorraussetzung für die geforderte optisch ansprechende Wirkung.

  • Auf Gehsteigflächen errichtet
  • Meist beleuchtet
  • Hochformatige Gestaltung

Ein Werbeelement, welches ausschließlich für den Hinweis auf eine Kultureinrichtung von großem öffentlichem Interesse geeignet ist.

  • Geringe Anzahl vor einigen wenigen Kultureinrichtungen
  • Jeweils nur Werbung für die in unmittelbarer Nähe befindliche Kultureinrichtung

Räumliche Voraussetzungen:

Freihalten von ausreichenden Flächen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen unter Berücksichtigung von Behindertenrichtlinien, Masterplan und Erfordernissen von Gender Mainstreaming.

Erforderliche Unterlagen

Für eine Begutachtung ist erforderlich:

  • Einreichplan Ansichten im Maßstab 1:50
    • Lage, Grundriss, Ansichten
    • Fotos des projektierten Standortes und der unmittelbaren Umgebung
  • Angaben zur Materialwahl und Konstruktion
  • Angaben zur Farbgebung

Zuständige Stelle

Architektursachverständige:
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) ist Architektursachverständige für alle Bewilligungsverfahren. Ihre Gutachten zu den eingereichten Projekten werden der für die Bewilligung zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at

Das Beratungsservice der MA 19 bietet für PlanverfasserInnen und BauwerberInnen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.

Kontakt für Werbeelemente auf öffentlichem Grund:
Dezernat Gestaltung Öffentlicher Raum
Termin nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt für Werbeelemente auf Privatgrund:
Dezernat Architektonische Begutachtung
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr

Erteilung der Baubewilligung:

Kosten und Zahlung

Der Antrag auf architektonische Bewilligung ist gebührenfrei.

Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Darstellung einer Stele

Mehr Informationen:

Rechtliche Grundlagen:

Weiterführende Informationen

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Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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