Transportable Straßenstände - Antrag auf architektonische Begutachtung
Voraussetzungen
Ziel aus stadtgestalterischer Sicht
Grundsätzlich werden Bewilligungsverfahren für Transportable Straßenstände vom Marktamt (MA 59) bzw. der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) durchgeführt. Im Zuge dieser Verfahren begutachtet die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) deren Lage, Größe und Gestaltung. Dabei werden Aspekte der Stadtgestaltung und die architektonische Wirkung im örtlichen Stadtbild beurteilt.
Transportable Straßenstände sind z. B. Imbissstand, Maronistand, Punschstand usw. mit einer Grundfläche bis 12 Quadratmeter und einer Höhe bis 2,80 Meter.
Erforderliche Unterlagen
Für eine Begutachtung ist erforderlich:
Für die erste Beurteilung von Lage, Größe und Art des geplanten Standes:
- Angabe der Art des Standes (Imbissstand, Maronistand, Punschstand usw.)
- Lageplan im Maßstab 1:200 mit schematischer Darstellung des Standes (Umrisse der Grundfläche)
- Angabe der Größe (geplantes Flächenausmaß, ungefähre Höhenentwicklung)
- Mindestens zwei Fotos des geplanten Aufstellungsortes
Im Zuge einer möglichen Weiterbearbeitung (positive Vorbeurteilung):
- Einreichplan Ansichten im Maßstab 1:50 (Lage, Grundriss, Ansichten)
- Angaben zur Materialwahl und Konstruktion
- Angaben zur Farbgebung
Zuständige Stelle
Architektursachverständige:
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) ist Architektursachverständige für alle Bewilligungsverfahren. Ihre Gutachten zu den eingereichten Projekten werden der für die Bewilligung zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Das Beratungsservice der MA 19 bietet für PlanverfasserInnen und BauwerberInnen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.
Kontakt:
Dezernat Gestaltung Öffentlicher Raum
Ansprechperson: Wolfram Skarupka
E-Mail: wolfram.skarupka@wien.gv.at
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr
Erteilung der Bewilligung:
- Marktamt (MA 59)
- Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Kosten und Zahlung
Der Antrag auf architektonische Bewilligung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Mehr Informationen:
- Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
- Wiener Märkte und Lebensmittelaufsicht
- Aufstellung von Straßenständen
Rechtliche Grundlagen:
- Bauordnung für Wien (BO):
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken
- Gebrauchsabgabegesetz (GAG 1966):
- § 1 Gebrauchserlaubnis
- § 2 Erteilung der Gebrauchserlaubnis (Abs. 2)
- § 82 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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