Dachausbau - Antrag auf architektonische Begutachtung
Voraussetzungen
Dachzonen haben für den Städtebau und die Stadtgestaltung eine besondere Bedeutung. Der Ausbau eines Daches bedeutet Wohnraumverdichtung ohne Verlust von Grünraum. Wesentliche Wohnraumreserven werden von einer bereits vorhandenen, eingespielten Infrastruktur umschlossen. Mit dem sichtbaren Ausbau ändert sich der ästhetische Gesamtcharakter des Gebäudes.
Ziel aus stadtgestalterischer Sicht
Die Stadtgestaltung ist bemüht, einen dem Baubestand adäquaten Dachkörper zu erhalten. Dies ist abhängig von:
- Baustil
- Bauvolumen
- Proportionen
- Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum
Erforderliche Unterlagen
Für eine Begutachtung ist erforderlich:
- Einreichplan
- Mit kotierten Gebäudehöhen (Widmungs-, Bestand- und Planungshöhen)
- Mit angrenzenden Nachbarhöhen (Firsthöhe und Abschlussgesimse)
- Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Fotos der Fassaden zur Darstellung des aktuellen Bestandes; insbesondere Fensterordnung, -gliederung, Gesimse
- Fotos der unmittelbaren Umgebungsgebäude
- In Schutzzonen: Belegexemplar für das Archiv der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
Zuständige Stelle
Architektursachverständige:
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) ist Architektursachverständige für alle Bewilligungsverfahren. Ihre Gutachten zu den eingereichten Projekten werden der für die Bewilligung zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Das Beratungsservice der MA 19 bietet für PlanverfasserInnen und BauwerberInnen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.
Kontakt:
Dezernat Architektonische Begutachtung
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr
Erteilung der Baubewilligung:
Baupolizei (MA 37)
Denkmalgeschützte Objekte:
Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat für Wien (Hierfür muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Kosten und Zahlung
Der Antrag auf architektonische Bewilligung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Mehr Informationen:
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO):
- § 81 Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung (Abs. 6)
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1 und 6)
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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