Aufstockung - Architektonische Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde - Baupolizei (MA 37) weitergeleitet.
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
Die Aufstockung von Gebäuden gilt als intensiver Dialog des Baubestandes mit dem darüber neu geschaffenen Bauvolumen. Entscheidend ist, in welche Beziehung die Gebäude-Aufstockung zur alten Bausubstanz tritt:
- Spiegelung des Baubestandes (Stilkopie)
- Variation in Material und Fensteröffnungsrhythmus
- Vereinheitlichende Großform (z. B. Fensterband)
- Frei geformte Bauskulptur als Kontrapunkt zum Baubestand
- Die Bauteile müssen an die Höhenentwicklung des nahen Umfeldes (Maßstäblichkeit) angeglichen werden.
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Kontakt
Dezernat Architektonische Begutachtung
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr
Am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erteilung der Baubewilligung:
- Baupolizei (MA 37)
- Bei denkmalgeschützten Objekte zusätzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat für Wien (Hierfür muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei (MA 37) erstellt.
Erforderliche Unterlagen
Für eine Begutachtung ist erforderlich:
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Fotos der Fassaden zur Darstellung des aktuellen Bestandes; insbesondere Fensterordnung, -gliederung, Gesimse
- Fotos der unmittelbaren Umgebungsgebäude
- In Schutzzonen:
- Belegexemplar für das Archiv der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
- Detaildarstellung von besonderen gestaltwirksamen Bauelementen
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO): § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
Homepage: Architektur und Stadtgestaltung
Verantwortlich für diese Seite:Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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