Aussteckung der Fluchtlinien

Voraussetzungen

Vor Beginn der Errichtung eines Neu-, Zu- oder Umbaus oder der Herstellung einer fundierten Einfriedung im Bereich einer Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie muss durch einen - nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften - Berechtigten die Aussteckung dieser Baulinien, Straßenfluchtlinien und Verkehrsfluchtlinien vorgenommen werden.

Über die Aussteckung muss ein Absteckprotokoll mit Skizze verfasst werden, das von der Bauwerberin bzw. dem Bauwerber der Behörde zur Information in elektronischer Form übermittelt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Das Absteckprotokoll mit Skizze muss als KB PDF-Datei an post@ma64.wien.gv.at übermittelt werden. Dabei müssen die von der Aussteckung betroffenen Liegenschaftsadressen, Grundstücke, Einlagezahlen und Katastralgemeinden sowie Name und Geschäftszahl desjenigen, der die Aussteckung vornahm, angegeben werden.

Zuständige Stelle

Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Sachverständige
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Bei der MA 64 entstehen für die BauwerberInnen keine Kosten.

Termine und Fristen

Vor Beginn der Arbeiten

Beachten

Weitere Informationen: Flächenwidmung- und Bebauungsplan der Stadt Wien

Rechtliche Grundlage: Baurechtliche Gesetze und Richtlinien

Formular

Absteckungsprotokoll:

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Magistratsabteilung 64
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