Familienstand verwitwet oder geschieden - Sterbeurkunde - Ausstellung nach Todesfall
Notwendige Unterlagen
- Österreichische Staatsbürger*innen:
- Sterbeurkunde des*der vor-verstorbenen Partner*innen für den Fall, dass der Sterbefall nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsurteile oder Beschlüsse, wenn die Auflösung der Ehe nicht in Österreich erfolgt ist
- Ausländische Staatsbürger*innen:
- Sterbeurkunde des*der vor-verstorbenen Partner*innen
- Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsurteile oder Beschlüsse
Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorzulegen sind. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.
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Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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- Letzte Aktualisierung: 19.09.2025, 16.46 Uhr
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