Notwendige Unterlagen
- Österreichische Staatsbürger*innen:
- Sterbeurkunde des*der vor-verstorbenen Partner*innen für den Fall, dass der Sterbefall nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsurteile oder Beschlüsse, wenn die Auflösung der Ehe nicht in Österreich erfolgt ist
- Ausländische Staatsbürger*innen:
- Sterbeurkunde des*der vor-verstorbenen Partner*innen
- Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsurteile oder Beschlüsse
Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorzulegen sind. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.