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Familienstand verwitwet oder geschieden - Sterbeurkunde - Ausstellung nach Todesfall

Notwendige Unterlagen

  • Österreichische Staatsbürger*innen:
    • Sterbeurkunde des*der vor-verstorbenen Partner*innen für den Fall, dass der Sterbefall nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
    • Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsurteile oder Beschlüsse, wenn die Auflösung der Ehe nicht in Österreich erfolgt ist
  • Ausländische Staatsbürger*innen:
    • Sterbeurkunde des*der vor-verstorbenen Partner*innen
    • Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsurteile oder Beschlüsse

Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorzulegen sind. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.

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