Voraussetzungen für eine geförderte Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung

Wenden Sie sich an die Wohnberatung Wien oder direkt an die Bauträger, wenn Sie Interesse an einer geförderten Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung haben.

Altersgrenzen

  • Die Anmeldung ist mit 17 Jahren möglich.
  • Der Bezug ist mit 18 Jahren möglich.

Einkommensgrenzen

Sie suchen allein eine Wohnung? Dann darf Ihr jährliches Netto-Einkommen nicht mehr als 57.600 Euro betragen.

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen, darf die Summe der Netto-Jahreseinkommens aller Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigen:

  • 2 Personen: 85.830 Euro
  • 3 Personen: 97.130 Euro
  • 4 Personen: 108.420 Euro
  • Jede weitere Person: plus 6.330 Euro

Die derzeitigen Angaben sind bis 31. Dezember 2024 gültig.

Gehaltszettel

Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, müssen Sie bitte den Jahreslohnzettel des Vorjahres und die aktuellen Gehaltszettel der letzten 3 Monate für die Berechnung vorlegen.

Wenn Sie selbständig arbeiten, müssen Sie den Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres vorlegen.

Dringender Wohnbedarf

Es muss ein dringender Wohnbedarf vorliegen.

Anmeldung

Nach dem Einzug müssen alle Personen unverzüglich ihren Hauptwohnsitz an der neuen Adresse anmelden. Damit wird der alte Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet. Die alte Meldeadresse darf auch nicht als Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz weitergeführt werden.

Nach der Anmeldung haben Sie 6 Monate Zeit, den Nachweis über die Aufgabe der Vorwohnung - zum Beispiel die Kündigung der Mietwohnung, den Verkauf der Eigentumswohnung - die Meldeunterlagen dem Bauträger vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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