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Förderung für altersgerechten Umbau

2 ältere Personen freuen sich über einen Mietverrtrag

Die Stadt Wien fördert den altersgerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.

Was gefördert wird

Gefördert werden Umbauten für ein altersgerechtes Wohnen - darunter fallen zum Beispiel Treppenlifte, bodenebene Duschen oder Duschsitze, also Maßnahmen, die der ÖNORM B 1600 entsprechen und auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Höhe der Förderung

Gefördert werden 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 7.500 Euro.

Wer eine Förderung beantragen kann

Eine Förderung können Mieter*innen von Wohnungen, Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen beziehungsweise Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern beantragen.

  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen
  • Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern

Weitere Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein. Falls Sie jünger als 60 Jahre sind, können Sie unter Umständen eine Förderung für behindertengerechten Umbau beantragen.
  • Die zu sanierende Wohnung (Eigenheim beziehungsweise Kleingartenwohnhaus) ist Ihr Hauptwohnsitz.

Ihr jährliches Einkommen liegt unter:

  • Für 1 Person 43.770 Euro,
  • für 2 Personen 65.230 Euro,
  • für 3 Personen 73.810 Euro,
  • für 4 Personen 82.400 Euro
  • und für jede weitere Person 4.810 Euro.

Davon abgesehen gilt für alle WWFSG-Förderungen als Voraussetzung: Das Baujahr des Hauses muss zum Zeitpunkt der Antragstellung 20 Jahre zurückliegen und die Wohnnutzfläche muss zwischen 22 und 150 Quadratmeter betragen.

Beratung zur Förderung

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Ort: 20., Maria-Restituta-Platz 1
6. Stock, Zimmer 6.09, "Info-Point"
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 13 Uhr
Telefon: +43 1 4000-74860

Antrag stellen

Sie können den Antrag online stellen:

Antrag stellen

Alternativ können Sie Anträge auch per E-Mail unter wv@ma50.wien.gv.at, per Post und persönlich bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (20., Maria-Restituta-Platz 1) einbringen.

Kontakt

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Kontaktformular

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