Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum in Wien (gültig ab 1. Jänner 2024)

Geförderte Wohnungen dürfen nur von begünstigten Personen in Benützung genommen werden. Kriterien, denen eine "begünstigte Person" genügen muss, sind das Bestehen eines dringenden Wohnbedürfnisses sowie die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.

Grundlage für die Einkommensprüfung ist stets das Einkommen des laufenden Jahres (Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge) und das Jahresnettoeinkommen des gesamten vergangenen Kalenderjahres. Das sind die Bruttobezüge inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld minus Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeaufwand sowie minus beziehungsweise plus Alimentationszahlungen.

Einkommensgrenzen für Wohnungen mit Neubauförderung

Miete

Für Mietwohnungen darf das Einkommen

  • für 1 Person 57.600 Euro
  • für 2 Personen 85.830 Euro
  • für 3 Personen 97.130 Euro
  • für 4 Personen 108.420 Euro
  • und für jede weitere Person 6.330 Euro

nicht übersteigen.

Eigentum

Für Eigentumswohnungen, Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser und Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf darf das Einkommen

  • für 1 Person 65.820 Euro
  • für 2 Personen 98.100 Euro
  • für 3 Personen 111.010 Euro
  • für 4 Personen 123.900 Euro
  • und für jede weitere Person 7.230 Euro

nicht übersteigen.

Einkommensgrenzen für Wohnungen mit Förderungen nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds"

Diese Einkommensgrenzen gelten nur für bestimmte Wohnhausanlagen, die zwischen 1967 und 1974 nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds" gefördert worden sind. In den Fondssatzungen wurden eigenständige Einkommensgrenzen festgeschrieben.

Für Mietwohnungen mit Förderungen nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds" darf das Einkommen

  • für 1 Person 40.320 Euro
  • für 2 Personen 60.081 Euro
  • für 3 Personen 67.991 Euro
  • für 4 Personen 75.894 Euro
  • und für jede weitere Person 4.431 Euro

nicht übersteigen.

Für Eigentumswohnungen mit Förderungen nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds" darf das Einkommen

  • für 1 Person 46.074 Euro
  • für 2 Personen 68.670 Euro
  • für 3 Personen 77.707 Euro
  • für 4 Personen 86.730 Euro
  • und für jede weitere Person 5.061 Euro

nicht übersteigen.

Wenn aufgrund der Einkommensverhältnisse trotz Förderung der Wohnhausanlagen (Objektförderung) der Aufwand für die ins Auge gefasste Wohnung zu hoch scheint, wird durch die Gewährung eines Eigenmittelersatzdarlehens oder einer Wohnbeihilfe Unterstützung geboten.

Einkommensgrenzen für die altersgerechte Adaptierung von Wohnungen

Für die Förderung von altersgerechter Adaptierung von Wohnungen darf das Einkommen

  • Für 1 Person 41.140 Euro
  • Für 2 Personen 61.310 Euro
  • Für 3 Personen 69.380 Euro
  • Für 4 Personen 77.440 Euro
  • und für jede weitere Person 4.520 Euro

nicht übersteigen.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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