Beurteilung technischer Bäderangelegenheiten

Die Magistratischen Bezirksämter sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für Schwimmbäder und Saunaanlagen. Anhand der abgegebenen Unterlagen beurteilen die Sachverständigen der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) die ordnungsgemäße Ausführung der Badeanlage. Dabei richten sie sich nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes. Der Schutz von Badegästen, der Nachbarschaft und Umwelt steht dabei im Vordergrund.
Zu den Anlagen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, gehören insbesondere
- Hallenbäder
- Künstliche Freibäder
- Warmsprudelbäder (Whirlpools)
- Saunaanlagen
Kontakt
Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.21 Uhr
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