Chemisch-technische Angelegenheiten - Überprüfung auf Gesundheitsgefährdung

Chemielabor

Das "Chemikaliengesetz" enthält eine Vielzahl an Regelungen, um die Verwendung umweltschädlicher und gesundheitsgefährdender Stoffe zu unterbinden. Zu diesen Stoffen zählen organische Lösungsmittel, Asbest, Schwermetalle, Ozon abbauende beziehungsweise den Treibhauseffekt fördernde Gase oder Gifte. Durch diese Bestimmungen sind bereits viele gefährliche Produkte durch weniger schädliche ersetzt worden.

Die Sachverständigen der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen überprüfen Gebrauchsgegenstände auf ihren Gehalt an gesundheitsschädlichen Stoffen. Beispielsweise können Schmuckgegenstände allergieauslösendes Nickel oder Textilien bestimmte Azofarbstoffe beinhalten. Zusätzlich wird die chemikalienrechtliche Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Mischungen kontrolliert und beurteilt, ob für Personen, die einen Bezug von giftigen Chemikalien beantragen, überhaupt die Notwendigkeit eines solchen Giftbezugs besteht und dann auch die sichere Verwendung gewährleistet ist.

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