Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit - bilanzierende Gesellschaften und bilanzierende Einzelunternehmer*innen

Folgende Unterlagen müssen Sie der Bestätigung zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Artikel 7 der Verordnung EG 1071/2009 beilegen:

  1. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
  2. Saldenliste für ein noch nicht abgeschlossenes Wirtschaftsjahr
  3. Finanz-Online Auszug
  4. Beitragsnachweis Sozialversicherung
  5. Fahrzeugfinanzierung, insbesondere: Leasingangebote, Mietverträge, Kaufverträge, Rechnungen, Zulassungsscheine (bestehende Fahrzeuge), Schenkungsverträge und so weiter
    Hinweis: sollten keine Unterlagen zur Fahrzeugfinanzierung beigelegt/nachgebracht werden, wird rechnerisch pro Fahrzeug laut angesuchtem beziehungsweise erweiterten Konzessionsumfang von zusätzlichen 5.200 Euro pro Fahrzeug ausgegangen. (Das entspricht einer monatlichen Leasingrate/Miete von 1.200 Euro und einer einmaligen Kaution/Zahlung von 4.000 Euro.)
  6. Bei nicht ausreichendem Eigenkapital laut Bilanzen: Nachweis von allfälligen stillen Reserven (bestätigt von einem Wirtschaftstreuhänder beziehungsweise Bilanzbuchhalter)
  7. Bei negativer Summe des Eigenkapitals: Beilage Zusatzangaben Haftungsübernahmen/Nachrangigkeitserklärung (samt Unterlagen)
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