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Naschmarkt/Marktraum - Ausschreibung eines Marktstandes/Marktplatzes

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Informationen zum Inhalt

  • Letzte Aktualisierung: 05.02.2026, 10.04 Uhr
  • Eindeutige ID dieses Inhalts: 99f99492-d275-4ae6-99f1-d506f508a232
  • Maschinenlesbare Version: JSON

Nutzungsbedingungen

Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.

Am Naschmarkt/Marktraum ist der gemeindeeigene Marktplatz MR12 im Ausmaß von 17 Quadratmetern ausgeschrieben. Die Ausstattung umfasst Wasser, Abwasser, Strom und Fliesenboden.

Mögliche Warengruppen und Gebühren

Folgende Marktgegenstände mit entsprechenden Gebühren sind möglich:

  • Lebensmittelhandel - ohne Nebenrechte
    • Marktgebühr: monatlich 14,70 Euro pro Quadratmeter
  • Lebensmittelhandel - mit Nebenrechten
    • Marktgebühr: monatlich 17,80 Euro pro Quadratmeter

Bewerbung

Bevorzugt werden Marktparteien des Floridsdorfer Marktes, welche im Zuge der Freimachung der mittleren Reihe ("Anger-Variante") übersiedeln wollen.

Bei Interesse übermitteln Sie bitte bis 19. Februar 2026 ein Konzept mit folgenden Angaben und Ausführungen:

  • Kontaktdaten bei Bewerbung als Natürliche Person oder Einzelperson:
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Adresse
    • Telefon-Nummer
    • E-Mail-Adresse
  • Kontaktdaten bei Bewerbung als Juristische Person oder Gesellschaft:
    • Firmen-Name
    • Firmenbuch-Auszug
    • Adresse
    • Telefon-Nummer
    • E-Mail-Adresse
  • Konzept des Warenangebots
    • Preisgestaltung, Regionalität
    • Biologische und ökologische Gesichtspunkte
  • Geplante Marktstandgestaltung
  • Angabe der geplanten Öffnungszeiten des Marktplatzes/Marktstandes
  • Eventuell einen vorhandenen Business-Plan
  • Sonstige, Ihrer Meinung nach für eine Entscheidung relevante Informationen

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an:

Marktamt (MA 59)
Spittelauer Lände 45
1090 Wien
post@ma59.wien.gv.at

Informationen zum Datenschutz im Magistrat der Stadt Wien und zum Datenschutzbeauftragten erhalten Sie auf der Seite Datenschutz auf wien.gv.at.

Gemäß den Bestimmungen der Marktordnung 2018 sucht und wählt das Marktamt den*die Nachfolger*in für gemeindeeigene Marktstände.

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  • Vereinbarung eines Besichtigungstermins

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Stadt Wien - Marktamt

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