Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Am 20. Dezember 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über einen Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa: 85 KB PDF.

Der Rahmen umfasst drei Aktionsfelder:

  1. Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Anwendung des EU-Rechts auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
  2. Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung
  3. Förderung der Qualität, insbesondere im Bereich sozialer Dienstleistungen

Der vorliegende Qualitätsrahmen verweist in erster Linie auf die von der Kommission im Dezember 2011 vorgelegten Reformvorschläge zum EU-Beihilfen- und Vergaberecht (inklusive Dienstleistungskonzessionen). Als kritisch ist die Absicht der Kommission einzustufen, noch 2012 im Verkehrsbereich einen Vorschlag für eine obligatorische Öffnung der Märkte für die Personenbeförderung im Inland vorzulegen. Die Mitteilung spricht zwar in erster Linie den Eisenbahnsektor an, die Entwicklungen sollten jedoch auch im Hinblick auf eine mögliche Ausdehnung der Wettbewerbsöffnung im Nahverkehr genau beobachtet werden.

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