Prüfung und Bewilligung eines Ortes für eine Traumhochzeit

Ein Ort (eine Location) muss öffentlich zugänglich sein, um als Ort für eine Traumhochzeit bewilligt werden zu können.

Notwendige Unterlagen

Folgende Nachweise müssen von den Betreiber*innen für die Prüfung und Bewilligung vorgelegt werden:

  • Aktueller Firmenbuchauszug oder Vergleichbares, zum Beispiel Gewerberegisterauszug oder Vereinsregisterauszug
  • Haftungs- und Einverständniserklärung von den Betreiber*innen
  • Nachweis des Vorliegens einer behördlichen Bewilligung für den Ort
    • Betriebsanlagenrechtliche Bewilligung oder
    • Veranstaltungsrechtliche Bewilligung

Liegt für eine Location keine der beiden oben genannten Bewilligungen vor, ist stattdessen die Einholung einer Bestätigung von dazu befugten Ziviltechniker*innen über die bewilligungsgemäße und der Bauordnung für Wien entsprechende Bauausführung erforderlich.

Dieser Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:

  • Pläne und Beschreibungen der Location, aus denen insbesondere hervorgeht, für wie viele Personen diese Location geeignet ist
  • Lage und Beschreibung der Räumlichkeiten (Größe, Bestuhlung und Ausstattung)
  • Beschreibung der Fluchtwege und Sicherheitsmaßnahmen (Türen/Panikverschlüsse, Beschilderung, erste Löschhilfe, geschultes Personal)
  • Beschreibung der Abläufe der Trauung/Verpartnerung
  • Abschließende Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten für die Trauung/Verpartnerung

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