Sicherheitstipps für Fußgänger*innen

  • Betreten Sie die Fahrbahn erst dann, wenn der Kfz-Verkehr tatsächlich angehalten hat.
  • Betreten Sie die Fahrbahn nicht überraschend oder unmittelbar vor einem Fahrzeug, auch nicht auf einem Fußgänger*innen-Übergang. Autofahrende können Sie sonst nicht früh genug sehen und bremsen.
  • Schaltet die Fußgänger*innen-Ampel auf "Rot", während Sie sich auf dem Zebrastreifen befinden, gehen Sie rasch zum gegenüberliegenden Gehsteig weiter oder betreten Sie eine Schutzinsel. Kehren Sie nicht um.
  • Achten Sie bei Kreuzungen mit Ampeln auf abbiegende Fahrzeuge.
  • Beachten Sie beim Überqueren einer Fahrbahn, dass Fahrzeuge nicht sofort stehen bleiben können.
  • Achten Sie besonders auf Radfahrer*innen. Diese registriert man schlecht, da sie sich lautlos nähern.
  • Insbesondere für das Überqueren einer Straße gilt, dass der kürzeste Weg nicht immer der sicherste sein muss. Nehmen Sie sich im Zweifelsfall lieber die Zeit für einen kleinen Umweg.

Verhalten auf Schutzwegen

  • Fußgänger*innen sollten sich nicht auf ihr Vorrecht auf dem Schutzweg verlassen.
  • Sie sollten immer die Handlungsweisen der Fahrzeuglenker*innen beachten und beobachten (Blickkontakt mit dem*der Lenker*in suchen).
  • Sie haben deutlich erkennen zu geben, dass sie den Schutzweg benützen wollen (durch eindeutige Bewegung zum Fahrbahnrand).

Das Erzwingen des Vorrechts oder das Betreten des Schutzweges, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten, kann verheerende Folgen haben. Kindern ist anzuraten, den Schutzweg erst dann zu betreten, wenn Fahrzeuglenker*innen tatsächlich vor dem Schutzweg angehalten haben.

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