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Besucher*innen-Ordnung für den Nationalpark Donau-Auen

Der Besuch des Nationalparks erfolgt auf eigene Gefahr. Halten Sie sich vor allem bei Sturm nicht unter Bäumen auf, da dies gefährlich ist.

Die Lobau ist ein Teilgebiet des Nationalparks Donau-Auen. Aufgrund des Wiener Nationalparkgesetzes ist Folgendes verboten:

  • Verlassen der gekennzeichneten Wege und Badebereiche
  • Führen von Hunden ohne Leine
  • Radfahren (ausgenommen auf den besonders gekennzeichneten Wegen)
  • Mitnehmen und Benützen von Booten, Surfbrettern, Eislaufschuhen, Rollerskates, Skateboards und dergleichen
  • Entzünden von Feuer
  • Lärmen und Beunruhigen der Wildtiere
  • Reiten, Fischen und Jagen
  • Pflücken von Pflanzen

Die Besucher*innen werden um Verständnis und Mithilfe gebeten.

Zur Orientierung gibt es im Nationalpark Donau-Auen ein eigenes Informations- und Leitsystem mit Informationstafeln und Wegweisern.

Kontakt

Stadt Wien - Forst- und Landwirtschaftsbetrieb

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