Besucherordnung im Lainzer Tiergarten

Der Besuch des Lainzer Tiergartens erfolgt auf eigene Gefahr. Halten Sie sich vor allem bei Sturm nicht unter Bäumen auf, da dies gefährlich ist.

Sie können den Tiergarten nur während der Öffnungszeiten betreten und verlassen. Die Öffnungszeiten hängen bei den Toren aus.

Der Lainzer Tiergarten ist ein Naturschutzgebiet und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der Naturschutzverordnung ist Folgendes im Lainzer Tiergarten verboten:

  • Verlassen der gekennzeichneten Wege, Lagerwiesen oder Spielplätze
  • Entzünden von Feuern
  • Mitnehmen von Hunden und Haustieren aller Art
  • Radfahren (ausgenommen sind Kinder im Vorschulalter mit Fahrrädern)
  • Fahren mit Kraftfahrzeugen
  • Schifahren, Langlaufen, Eislaufen
  • Benützen von Rollerskates, Skateboards und dergleichen
  • Füttern oder Stören des Wildes
  • Lärmen und Ballspielen auf den Lagerwiesen

Die Besucher*innen werden um Verständnis und Mithilfe gebeten.

Weiterführende Informationen

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