Annahmebestimmungen der Mistplätze
Die Benützung der Wiener Mistplätze ist auf in Wien gemeldete Einwohner*innen und Gewerbetreibende mit Sitz in Wien beschränkt und unterliegt folgenden Bestimmungen:
Anlieferung möglich
- Abfälle aus Wien
- 1 Mistplatz-Einfahrt pro Tag
- Menge pro Anlieferung: grundsätzlich 1 Kubikmeter
- Ausnahmen für diverse Fraktionen, wie zum Beispiel Asbest-Zement oder Reifen, sind im Mistplatz-ABC zu finden.
- Fahrzeuge mit höchst zulässigem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen
- Leihfahrzeuge und Fahrzeuge von Möbelhäusern und Ähnlichem unabhängig vom Kfz-Kennzeichen
- Bei Anlieferungen zu Fuß bzw. mit Fahr- oder Lastenrädern sind mehrere Abgaben pro Tag erlaubt, wenn insgesamt die maximale Menge von 1 Kubikmeter nicht überschritten wird.
Keine Anlieferung
- Gewerbe-Fahrzeuge mit Nicht Wiener Kfz-Kennzeichen (zum Beispiel Busse mit Ladefläche, Pritschen, Lieferwägen mit verblechten Seitenscheiben und so weiter)
- Gewerbliche gefährliche Abfälle
- Botendienste/Taxis im Auftrag von Dritten (ausgenommen Auftraggeber*in fährt mit); gilt auch für Botendienste mit (Lasten-)fahrrädern
- Fahrzeuge mit blauen Probefahrt-Kennzeichen
- Teilabladungen sind nicht gestattet
- Umgehen der Mengenbestimmungen zum Beispiel durch das Abladen vor dem Mistplatz und Hineintragen von Abfällen ist nicht zulässig
Achtung: Auf dem Mistplatz Ottakring gelten abweichende Annahmebestimmungen.
Die Abgabe von größeren Mengen an nicht gefährlichen Abfällen, beispielsweise bei Wohnungsräumungen, ist kostenpflichtig und beim Standort Rinter möglich.
Zur Abgabe von Problemstoffen in Haushaltsmengen befindet sich auf jedem Mistplatz eine Problemstoffsammelstelle.
Kontakt
Stadt Wien - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
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- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 13.29 Uhr
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