Altmedikamente richtig entsorgen

Abgelaufene Arzneimittel gehören getrennt gesammelt. Landen diese im Restmüll könnten sie in falsche Hände geraten. Altmedikamente werden thermisch verwertet.
Bei Problemstoffsammelstellen, auf den Mistplätzen und in vielen Apotheken können Arzneimittel richtig entsorgt werden.
Tipps zum Entsorgen
- Arzneimittel bitte auspacken: Karton, Beipackzettel oder Gläser sind Wertstoffe, die zum Altpapier beziehungsweise zum Altglas gehören. Tabletten können in den Blistern bleiben. Flüssige Arzneimittel (zum Beispiel Hustensaft) bitte in der Verpackung abgeben.
- Spritzen und Nadeln nur in stichfesten, fest verschlossenen Behältern (beispielsweise Kunststoffbehälter von Reinigungsmitteln) abgeben.
- Sonstige Problemstoffe (Chemikalien, Reinigungsmittel, Batterien, Fieberthermometer) nicht mit Arzneimitteln mischen, sondern unbedingt separat bei den Problemstoffsammelstellen abgeben. Bitte keinesfalls spitze Gegenstände (zum Beispiel Kanülen, Skalpelle) mit Medikamenten vermischt abgeben - diese gefährden das Personal bei der Übernahme und Sortierung!
- Verbandstoffe, Binden, Windeln et cetera sind keine Arzneimittel. Diese können direkt über den Hausmüll entsorgt werden.
- Altmedikamente gehören nicht in die Toilette beziehungsweise den Abfluss. Chemische Substanzen, die nicht abgebaut werden, belasten Gewässer und das Grundwasser.
- Altmedikamente sollen nicht vor die Problemstoffsammelstelle oder Apotheke abgelegt werden. Das könnte zur Gefährdung von Kindern oder Tieren führen. Die unkontrollierte Ablagerung ist illegal und strafbar.
Lagerung und Haltbarkeit von Medikamenten
Die Lagervorschriften auf der Packung von Arzneimitteln soll immer beachtet werden. Arzneimittel sollten immer trocken, kühl sowie lichtgeschützt und maximal 5 Jahre aufbewahrt werden. Das Haltbarkeitsdatum von Tropfen, Säften und Salben bezieht sich nur auf ungeöffnete Packungen. Arzneimittel sollen so aufbewahrt werden, dass Kinder keinen Zugang haben.
Arzneimittel, die nicht mehr gebraucht werden beziehungsweise deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist, sollten rasch und richtig entsorgt werden. Es wird empfohlen, die Hausapotheke zweimal jährlich zu überprüfen.
Hinweise für Apotheken
Apotheken können die aus Haushalten zurückgenommenen Altmedikamente und verletzungsgefährdenden medizinischen Abfälle entweder kostenlos an Problemstoffsammelstellen oder - im Regelfall kostenpflichtig - an befugte Abfallsammler*innen beziehungsweise Behandler*innen weitergeben.
Diese kostenlose Rückgabemöglichkeit an Problemstoffsammelstellen gilt nicht für im Betrieb der Apotheke angefallene, abgelaufene Medikamente oder Produktionsüberschüsse.
Musterabfallwirtschaftskonzept für Apotheken
Da bereits in vielen Apotheken mehr als 20 Mitarbeiter*innen angestellt sind, hat die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) ein Musterabfallwirtschaftskonzept für Apotheken erarbeitet. Darin werden auch rechtlich-organisatorische Rahmenbedingungen aufgezählt.
Hinweise für tierärztliche Ordinationen
Gemeinsam mit der Abteilung Veterinärdienste und Tierschutz (MA 60) wurde ein Merkblatt für die Entsorgung von Abfällen in tierärztlichen Ordinationen erstellt.
Merkblatt Entsorgung von Abfällen in tierärztlichen Ordinationen: 98 KB PDF
Weiterführende Informationen
- Die 48er-App mit Informationen zur Entsorgung von Abfällen
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- Letzte Aktualisierung: 10.11.2025, 10.16 Uhr
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