Statuserhebungen nach Grenzwertüberschreitungen
Wird vom Wiener Luftmessnetz eine Grenzwertüberschreitung eines Luftschadstoffs registriert, muss die Ursache dafür ermittelt werden. Unter den im Immissionsschutzgesetz-Luft festgelegten Umständen ist die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) verpflichtet, dazu eine sogenannte Statuserhebung durchzuführen. Sie dient zur Vorbereitung für nachfolgende Maßnahmenplanungen. Die letzte Statuserhebung war 2006 nötig.
Die Statuserhebung muss folgende Punkte umfassen:
- eine Darstellung der Immissionssituation
- eine Beschreibung der meteorologischen Situation
- die Feststellung und Beschreibung der in Betracht kommenden Emittenten
- die Feststellung des voraussichtlichen Sanierungsgebietes
Die Statuserhebung muss nicht erstellt werden, wenn unter anderem die Überschreitung auf einen Störfall oder ein anderes in absehbarer Zeit nicht wiederkehrendes Ereignis zurückgeführt werden kann. Der Ausfall einer Filteranlage in einem Industriebetrieb ist ein Beispiel für eine solche Situation.
Vom Wiener Landeshauptmann bisher veröffentlichte Statuserhebungen:
- Statuserhebung Hietzinger Kai 2000 Stickstoffdioxid: 1,4 MB PDF
- Statuserhebung Schwebestaub 2001 und 2002 in Wien: 1,7 MB PDF
- Statuserhebung Feinstaub (PM 10) 2002 und 2003 in Wien: 1,8 MB PDF
- Statuserhebung Stickstoffdioxid (NO2) 2002 und 2003 in Wien: 744 KB PDF
- Statuserhebung Schwefeldioxid (SO2) 2005, Wien und Niederösterreich: 1,3 MB PDF
- Statuserhebung Stickstoffdioxid (NO2) 2006: 1,2 MB PDF
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- Letzte Aktualisierung: 24.10.2025, 12.03 Uhr
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