Schadstoffunfälle und mögliche Gewässerverunreinigung

Treten aus Fahrzeugen, einer Industrie- oder Kläranlage gefährliche Stoffe aus, müssen sofort Gegenmaßnahmen getroffen werden, damit es zu keiner Verunreinigung von Gewässern kommt.

In Wien müssen bei Schadstoffunfällen die Feuerwehr (Notruf 122), und dann die Gewässeraufsicht (Telefon: + 43 1 4000-96520) verständigt werden.

Blaulicht auf Autodach

Sofortmaßnahmen und Sanierungsarbeiten

Bestimmte Standards, die garantieren sollen, dass es zu keiner Gewässerverunreinigung durch Betriebe kommt, sind gesetzlich festgelegt.

Dennoch kann es zu Austritten von gefährlichen Stoffen, vor allem Mineralölprodukten kommen, mit denen eine Gefährdung der Qualität von Grund- und Oberflächenwässern verbunden ist.

In solchen Fällen müssen die zuständigen Personen unverzüglich Maßnahmen treffen. Neben Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel Abpumpen aus verunfallten Fahrzeugen oder Binden von ausgetretenen Produkten, können weiterführende Sanierungsarbeiten erforderlich werden.

Methoden zur Sanierung von Kontaminationen

  • Abgraben des verunreinigten Materials
  • Aushub und Deponierung oder Aufbereitung des kontaminierten Bodens
  • In-situ-Sanierungen des Bodens (zum Beispiel Bodenluftabsaugung)
  • Hydraulische Maßnahmen (Sperrbrunnen oder Sanierungsbrunnen)
  • Einsatz von Ölsperren

Überwachung von Abwasserbeseitigungsanlagen

Derzeit werden in Wien circa 26 Haus- und Kleinkläranlagen sowie die Kläranlage Simmering betrieben. Die gereinigten Abwässer werden hauptsächlich in Fließgewässer eingeleitet, in geringem Umfang auch in den Untergrund versickert.

Die Gewässeraufsicht prüft diese Anlagen im Hinblick auf:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Bescheide, Verordnungen)
  • Ordnungsgemäßer Betrieb und Wartung
  • Baulichem Zustand
  • Ablaufqualität - Entnahme von Stich- oder Mischproben
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