Fischaufstiegshilfe in Nußdorf - Wanderweg für Donaufische

Eine Fischwanderhilfe verbindet seit April 2017 die Lebensräume Donau und Donaukanal. Die Anlage trägt nachhaltig zum Artenschutz und zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Donau bei.

Donau und Donaukanal am Brigittenauer Sporn

Die Fischtreppe am Brigittenauer Sporn verbindet die beiden Lebensräume Donaukanal und Donau.

Über den Weg der Fischaufstiegshilfe Nußdorf überwinden Fische einen Höhenunterschied von rund 3,6 Metern. Auf einer Länge von circa 320 Metern wurden dafür insgesamt 37 Wanderbecken errichtet. Einzigartig bei diesem Projekt ist die Untertunnelung der historischen Schemerlbrücke, die ausreichend Platz für die Umsetzung des Projektes garantiert.

Die Bauzeit betrug knapp 1,5 Jahre.

Wasserkraft und Artenschutz

Seit 2005 liefert ein Kleinwasserkraftwerk am Brigittenauer Sporn Energie für Wiens Bevölkerung. Für Fische und andere wirbellose Tiere, wie zum Beispiel Krebse, stellen Querbauwerke und Kraftwerksstaustufen ein unüberwindbares Hindernis dar. Die Fischwanderhilfe beseitigt diese Barriere.

Planung und Umsetzung

Die Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) hatte das Projekt 2008 als Maßnahme in den 1. Nationalen Gewässermanagementplan eingebracht.

Die Planung orientierte sich eng am österreichischen Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen. Für die Dimensionierung der Becken war die Donauleitfischart Wels ausschlaggebend.

Im Wasser stehende Betonmauern der Fischaufstiegshilfe mit Gitter-Steigen darüber.

Insgesamt 37 aneinandergereihte Wanderbecken dienen den Fischen als Aufstiegshilfe.

Die Schemerlbrücke über die Donau mit der Fischaufstiegshilfe rechts daneben.

Das Wasserbauwerk fügt sich auf engstem Raum in das Otto Wagner-Ensemble ein.


Die Fischaufstiegshilfe wurde als Kooperation der DHK, der Verbund Hydro Power GmbH, des BMNT, des bmvit, des Wiener Fischereiausschusses, des Landesfischereiverbandes und der Stadt Wien umgesetzt. Letztere ist mit rund 1 Sechstel der Gesamtkosten beteiligt.

Die Wiederherstellung der Gewässerpassierbarkeit für Fische erfolgte gemäß den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans.

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