Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften ermöglichen es Bürger*innen, selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Quellen zu nutzen, zu speichern und untereinander aufzuteilen. So werden sie zu aktiven Gestalter*innen der Energiewende.
Vorteile einer Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften verankern den Wert einer sicheren, unabhängigen und nachhaltigen Energieversorgung in der Bevölkerung. Sie stärken das Bewusstsein für die Themen Klima und Energie.
Mitglieder einer Energiegemeinschaft sparen einen Teil der Netzentgelte und können den Preis für Energie pro Kilowattstunde selbst gestalten.
Formen der Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften mit Organisation
Zu Energiegemeinschaften mit Organisation gehören Erneuerbare Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Für ihre Gründung ist eine Organisation notwendig, zum Beispiel ein Verein oder eine andere Rechtsform. Die Mitglieder teilen Strom nach klaren Regeln.
Gemeinsame Energienutzung über Verträge
Bürger*innen und Betriebe können einen Vertrag abschließen, um Strom zu teilen. Diese Möglichkeit besteht ab dem 1. Oktober 2026.
Eigenversorgung an mehreren Standorten
Hat eine Person oder ein Unternehmen mehrere Standorte, kann eine Eigenversorgungsanlage angemeldet werden. Diese Möglichkeit besteht ab dem 1. Oktober 2026.
Stromliefervertrag, Organisation, Kosten und rechtliche Regelung
Mitglieder einer Energiegemeinschaft benötigen weiterhin einen Stromliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen.
Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist freiwillig. In Energiegemeinschaften muss transparent sein, wer mitmacht, wie die Energie geteilt wird und welche Kosten entstehen.
Rechtlich sind Energiegemeinschaften durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) unter dem Überbegriff "Bürgerenergie" geregelt.
Kostenlose Beratung und Anlaufstelle
Die Klima- und Innovationsagentur Wien ist eine unabhängige Anlaufstelle, die kostenlose Unterstützung und Begleitung bei der Gründung und dem Betrieb einer Energiegemeinschaft bietet.
Interessierte und Mitglieder einer Energiegemeinschaft können sich per E-Mail unter energiegemeinschaften@urbaninnovation.at melden, um Updates und Einladungen zu Vernetzungs- und Austauschtreffen zu erhalten.
Zur Unterstützung von Energiegemeinschaften haben Bund und Länder die Arbeitsplattform "Energiegemeinschaften" ins Leben gerufen. Diese wird von der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften koordiniert.
Auf der Website energiegemeinschaften.gv.at sind unter anderem Musterstatuten, Vertragsvorlagen, Gründungsanleitungen und Erklärvideos zu finden.
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- Letzte Aktualisierung: 17.02.2026, 08.49 Uhr
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