Photovoltaik-Anlagen liefern zu bestimmten Zeiten oft mehr Strom, als ein einzelner Haushalt oder Betrieb verbrauchen kann. Deswegen wollen immer mehr Betreiber*innen ihren selbst erzeugten Strom darüber hinaus nutzen, mit anderen teilen oder verkaufen. So können sie die Energiewende aktiv mitgestalten.
In der Praxis gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die gemeinschaftliche Stromnutzung. Mit Beschluss des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) im Dezember 2025 sind mit dem "Peer-to-Peer-Modell" und der "Eigenversorgungsanlage" weitere attraktive und unkomplizierte Möglichkeiten dazugekommen.
Formen der Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften mit Organisation
Zu den "klassischen" Energiegemeinschaften mit Organisation gehören Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG). Für ihre Gründung ist eine Organisation notwendig, zum Beispiel ein Verein oder eine andere Rechtsform. Die Mitglieder teilen Strom nach klaren Regeln. Diese Form ist bereits seit 2021 möglich.
Gemeinsam Strom vom eigenen Dach nutzen
Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) kann die erzeugte Energie innerhalb der Grundstücksgrenzen geteilt und verbraucht werden. So können beispielsweise Personen, die in einem Mehrparteienhaus wohnen, von einer PV-Anlage auf dem Hausdach profitieren. Der erzeugte Strom wird von den GEA-Teilnehmer*innen direkt vor Ort verbraucht. Diese Form ist bereits seit 2017 möglich. Vor allem für Wohnungseigentums-Gemeinschaften bietet sich hierdurch die Möglichkeit, PV-Anlagen gemeinsam zu errichten und abzurechnen.
Gemeinsame Energienutzung über Verträge
Neu ist das Peer-to-Peer-Modell, bei dem Bürger*innen und Betriebe einen Vertrag abschließen, um Strom zu teilen. Im Rahmen von Peer-to-Peer-Verträgen können sich 2 oder mehrere Personen, unabhängig von ihrem Standort, zusammenschließen, um gemeinsam selbst erzeugten Strom zu nutzen. Anders als bei Energiegemeinschaften erfolgt dies nicht im Rahmen einer juristischen Person, wie einem Verein, sondern auf vertraglicher Basis. Diese Möglichkeit besteht ab dem 5. Oktober 2026.
Eigenversorgung an mehreren Standorten
Hat eine Person oder ein Unternehmen mehrere Standorte, kann eine Eigenversorgungsanlage angemeldet werden. Dafür braucht man keinen eigenen Vertrag und keine eigene Organisation. Voraussetzung ist: An allen Standorten muss dieselbe Person oder dieselbe Organisation Kund*in beim Netzbetreiber sein (Zählpunkt-Eigentümer*in), zum Beispiel bei den Wiener Netzen. Nach der technischen Registrierung kann der Strom zwischen den Standorten geteilt werden. Diese Möglichkeit besteht innerhalb eines Netzgebietes (zum Beispiel dem Netzgebiet der Wiener Netze) ab dem 5. Oktober 2026 und ab 1. April 2027 österreichweit.
Vorteile einer Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften verankern den Wert einer demokratischeren, unabhängigen und nachhaltigen Energieversorgung in der Bevölkerung. Die größten Vorteile liegen in der Senkung der Stromkosten sowie in der direkten Beteiligung der Bürger*innen. Sofern alle Teilnehmer*innen an der gleichen Transformatorstation beziehungsweise am gleichen Umspannwerk angeschlossen sind, profitieren sie beim Strombezug von reduzierten, arbeitsbezogenen Netzentgelten und Abgaben. Zusätzlich kann der Energiepreis gemeinschaftlich festgelegt werden. Durch diese finanziellen Vorteile und die vielfältigen Möglichkeiten der optimalen Stromnutzung und -verteilung rechnet sich die Investition für Betreiber*innen schneller, was insgesamt den Ausbau an Photovoltaik in Wien fördert. Damit reduzieren Energiegemeinschaften die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten und entlasten durch stärkeren lokalen Verbrauch die öffentlichen Stromnetze.
Stromliefervertrag, Organisation, Kosten und rechtliche Regelung
Mitglieder einer Energiegemeinschaft benötigen weiterhin einen Stromliefervertrag. Reicht der gemeinschaftlich erzeugte Strom nicht aus (zum Beispiel in der Nacht), erfolgt die Versorgung weiterhin über den Energieversorger.
Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist freiwillig. In Energiegemeinschaften muss transparent sein, wer mitmacht, wie die Energie geteilt wird und welche Kosten entstehen. Diese Punkte werden über die Mitgliedsverträge beziehungsweise Vereinsstatuten geregelt. Vorlagen finden Sie unter Downloadbereich - Energiegemeinschaften.
Rechtlich sind Energiegemeinschaften durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) unter dem Überbegriff "Bürgerenergie" geregelt.Kostenlose Beratung und Anlaufstelle
Die Klima- und Innovationsagentur Wien ist eine unabhängige Anlaufstelle, die kostenlos bei der Gründung und dem Betrieb von Energiegemeinschaft unterstützt und begleitet.
Interessierte und Mitglieder einer Energiegemeinschaft können sich per E-Mail unter energiegemeinschaften@urbaninnovation.at melden, um Updates und Einladungen zu Vernetzungs- und Austauschtreffen zu erhalten.
Für die Umsetzung gemeinschaftlicher PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnbauten bietet die Stadt Wien ein kostenloses Beratungsangebot mit professioneller Begleitung der Klima- und Innovationsagentur Wien an. Weitere Informationen finden Sie unter 1, 2, 3 Sonnengutschein - Beratungsservice Erneuerbare Energie.
Zur Unterstützung von Energiegemeinschaften haben Bund und Länder die Arbeitsplattform "Energiegemeinschaften" ins Leben gerufen. Diese wird von der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften koordiniert.
Auf der Website energiegemeinschaften.gv.at sind unter anderem Musterstatuten, Vertragsvorlagen, Gründungsanleitungen und Erklärvideos zu finden.


