Einwegpfand seit 1. Jänner 2025
Getränkeverpackungen mit Pfandlogo
Seit 1. Jänner 2025 gilt ein Einwegpfand auf alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter. Diese Getränkeverpackungen sind durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet.
Das Pfand beträgt pro Verpackung 25 Cent, die beim Verkauf eingehoben werden.
Einwegpfand-Verpackungen können Sie an allen Verkaufsstellen zurückgeben, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller*innen. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder über Rücknahme-Automaten. Bei manueller Rücknahme beachten Sie, dass die Betreiber*innen nur Verpackungen in der üblichen Verkaufsmenge zurücknehmen.
Trafiken und Würstelstände können Kooperationen mit größeren Partnern, typischerweise Supermärkten, eingehen. Erfüllen diese Partnerschaften die vorgegebenen Bedingungen, entfällt für die kleinen Betriebe die Rücknahmepflicht. Sie müssen Ihre Pfandflaschen und -dosen dann direkt beim Kooperationspartner abgeben.
Voraussetzungen
Damit Sie Ihr Pfand zurückbekommen, muss die Getränkeverpackung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das österreichische Pfandlogo und der Barcode müssen deutlich erkennbar sein.
- Die Verpackung muss leer und unzerdrückt sein.
- Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Einwegpfand-Regelung sind:
- Getränkeverbundkartons
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
- Milch- und Milchprodukte
- Sirupe
Weitere Informationen finden Sie online bei Recycling Pfand Österreich.
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 10.11.2025, 10.19 Uhr
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