Ergebnis des Expert*innen-Gremiums - Otto-Wagner-Areal

Das Expert*innen-Gremium unter der Leitung von Architekt Adolf Krischanitz untersuchte eine mögliche Bebauung im Osten des Otto-Wagner-Areals. Im April 2013 veröffentlichte das Gremium einen Schlussbericht mit einer 9 Punkte umfassenden Empfehlung.

  • Der Ostteil muss im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem Gesamtareal betrachtet werden.
  • Das Gesamtareal des Otto-Wagner-Spitals soll im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben und kann mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten (zum Beispiel im Baurecht) auf Basis genauer Gestaltungsrichtlinien vergeben werden.
  • Für das Gesamtareal sollen in Abhängigkeit der Absiedlungspläne Nachnutzungsszenarien entwickelt und kontinuierlich umgesetzt werden.
  • Eine ehest zu gründende Trägerbetriebsgesellschaft soll das ganze Areal verwalten.
  • Im Hauptteil und im westlichen Sanatoriumsbereich dürfen in den Freiflächen und zwischen den Pavillons keine Neubauten errichtet werden.
  • Für das gesamte Areal ist ein Parkpflegewerk auszuarbeiten.
  • Die Grünstreifen zwischen Sanatoriumsbereich und Hauptareal beziehungsweise Ostareal sind wesentliche räumliche Ordnungselemente der Gesamtanlage und dürfen daher nicht oberirdisch verbaut werden. Die Achse Pathologie-Kirche muss frei bleiben.
  • Die Umnutzung aller Bestandsgebäude ist nur unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten möglich.
  • Es soll ein Testplanungsverfahren unter Teilnahme von ausgewählten, qualifizierten Architekt*innen im diskursiven Verfahren mit dem Expert*innen-Gremium stattfinden, um potenzielle Baufelder und deren Gestaltung im Ostteil auszuloten. Architekt*innen aus dem Expert*innen-Gremium können nicht am Testplanungsverfahren teilnehmen, sie werden beratend eingebunden.

Schlussbericht

Zusammenfassung des Ergebnisses der Beratungen des Expertengremiums Otto‐Wagner‐Spital und Statements der Expertinnen und Experten (270 KB PDF)

Weiterführende Informationen

Ergebnis der Mediation zum Otto-Wagner-Areal

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