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Hauptstraßen A und B - Generelle Bundesstraßenplanung

Landesstraßen in Wien heißen Hauptstraßen. Sie sind in zwei Kategorien unterschieden: Hauptstraßen B sind die hochrangigen ehemaligen Bundesstraßen, Hauptstraßen A sind die höherrangigen Gemeindestraßen. Die restlichen Straßen heißen Nebenstraßen.

Die Generelle Planung (Hauptstraßen B) obliegt der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18). Die (Detail-)Projektierung wird von der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) wahrgenommen.

Hauptstraßen A

Die "Hauptstraßen A" sind Gemeindestraßen mit besonderer Bedeutung. Sie werden nach verschiedenen Kriterien beurteilt (zum Beispiel Verkehrsbelastung, übergeordnete Verbindungsfunktion, Achsen des öffentlichen Verkehrs, wichtige Fußgängerzonen et cetera).

Hauptstraßen B

Im Rahmen der Verländerung der Bundesstraßen wurden im April 2002 mit Ausnahme der Autobahnen und Schnellstraßen sämtliche Bundesstraßen an das jeweilige Bundesland übertragen. Diese ehemaligen Bundesstraßen werden nun in Wien als Hauptstraßen B bezeichnet. Sie haben den Status einer Gemeindestraße, allerdings mit erhöhter Verkehrsbedeutung.

Einordnung

Welche Straßen in Wien als Hauptstraßen zu bezeichnen sind ("Hauptstraßen A" und "Hauptstraßen B"), ist in der "Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen" geregelt:

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Stadt Wien - Stadtentwicklung und Stadtplanung

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