Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung

Der Fachbeirat ist ein Gremium, das ohne politische Beeinflussung agiert und mit Expert*innen aus verschiedenen Disziplinen besetzt ist. Die Mitglieder des Fachbeirates agieren ehrenamtlich. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.

In der Bauordnung für Wien sind die Zusammensetzung und Aufgaben des Fachbeirates geregelt. So ist die Einholung der Fachmeinung zu Entwürfen zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vor der politischen Entscheidung verbindlich festgelegt.

Wirkungsbereich und Ziele

Die Dienststellen der Stadtplanung Wien legen dem Fachbeirat einzelne Bauvorhaben, die markante Auswirkungen auf das Stadtbild haben, und alle Entwürfe zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan vor, bevor diese der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auflage vorgestellt werden.

Zusammensetzung des Fachbeirates

Der Fachbeirat setzt sich entsprechend der Wiener Bauordnung zurzeit aus folgenden Expert*innen zusammen:

  • 3 Architekt*innen: Architektin DIin Elke Delugan-Meissl (Vorsitzende des Fachbeirates), Architektin Univ.-Prof.in Arch. DIin Bettina Götz (1. Stellvertreterin), Architekt AProf. MMag. Arch. Johann Traupmann
  • Ein Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen: DI Martin Schoderböck
  • Ein Experte auf dem Gebiet der Raumplanung: DI Thomas Knoll (2. Stellvertreter)
  • Ein Experte auf dem Gebiet des Denkmalwesens: Hofrat Univ.-Doz. Dr. Friedrich Dahm
  • Ein Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen: DI Werner Stiglitz
  • Eine Expertin auf dem Gebiet der Stadtökologie und Volkshygiene: Univ.-Prof.in Dr.in habil. Kerstin Krellenberg
  • Eine Expertin auf dem Gebiet des Verkehrswesens: DIin Andrea Weninger
  • Ein Experte für Sozialfragen: Mag. Thomas Ritt
  • Eine Expertin auf dem Gebiet der Grünraumplanung: Assoc. Prof.in DIin Dr. Doris Damyanovic
  • Eine Expertin auf dem Gebiet für Standortfragen: DIin Andrea Faast
  • Ein Experte auf dem Gebiet Klimaschutz und Energiewesen: DI Thomas Zelger

Geschichtlicher Werdegang des Fachbeirates

Ein "Fachbeirat für Stadtplanung" war bereits in der Stammverfassung der Wiener Bauordnung, dem Gesetz vom 15. November 1929, LGBL. 11/1930, vorgesehen. Die entsprechende Bestimmung war lange Zeit nicht in Geltung und wurde 1939 aufgehoben.

Der Wiener "Fachbeirat für Stadtplanung" wurde 1947 wieder ins Leben gerufen. Durch die Bauordnungsnovelle 1986 wurde er verändert beziehungsweise erneuert. Im Rahmen der Bauordnungsnovelle 1987 wurde das Aufgabengebiet erweitert. Seither gibt es den "Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung" in seiner heutigen Form.

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