Änderung des Europäischen Klimagesetzes - "EU-Klimaziel 2040"
- Hintergrundinformation und Zielsetzung
- Positionierung der Länder Wien und Burgenland
- Zusammenfassung
- Weitere Informationen
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 ("Europäisches Klimagesetz") hat die EU verbindliche Klimaziele für 2030 und 2050 festgelegt. Demnach sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden und bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden.
Der nun vorliegende Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040 verbindlich festzulegen. Konkret soll eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber 1990 als unionsweites Ziel verankert werden.
Zur Erreichung dieses Ziels beabsichtigt die Kommission, bestehende EU-Rechtsakte zu überprüfen und sie bei Bedarf anzupassen. Dabei sollen vor allem folgende Aspekte berücksichtig werden:
- Versorgungssicherheit und leistbare Energie
- Energieeffizienz und der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle"
- Soziale Gerechtigkeit und eine faire Gestaltung des Übergangs
- Technologische Innovation und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
Positionierung der Länder Wien und Burgenland
Die Länder Wien und Burgenland begrüßen das neue Zwischenziel als wichtigen Beitrag zur langfristigen Planungssicherheit und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Gleichzeitig wird betont, dass die Umsetzung ambitionierter Ziele eine realistische, sozial ausgewogene und wirtschaftlich tragfähige Herangehensweise erfordert.
- Flexibilität bei der Zielerreichung: Das Ziel einer 90-prozentigen Reduktion der Treibhausgasemissionen ist ambitioniert und notwendig, muss jedoch mit ausreichender Flexibilität umgesetzt werden. Dabei sind unterschiedliche nationale Ausgangslagen, technologische Entwicklungen sowie wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen, um eine effiziente und gerechte Transformation zu ermöglichen.
- Technologien und grüner Wasserstoff: Die Kommission sollte grünen Wasserstoff ausdrücklich als zentrale Technologie der Energiewende anerkennen, insbesondere für schwer zu dekarbonisierende Sektoren ("hard-to-abate industries"). Die Länder Wien und Burgenland unterstützen keine Nutzung der Kernenergie zur Erreichung der Klimaziele.
- Internationale Emissionsgutschriften: Eine begrenzte Nutzung hochwertiger internationaler Emissionszertifikate gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens kann als ergänzendes Instrument sinnvoll sein, sofern strenge Qualitäts-, Herkunfts- und Integritätskriterien bestehen. Vorrang soll jedoch weiterhin die innergemeinschaftliche Emissionsminderung haben, um glaubwürdige Fortschritte innerhalb der EU zu gewährleisten.
- Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS): Der Einsatz von CCS-Technologien kann in bestimmten Bereichen unterstützend wirken, soll jedoch nicht als Ersatz für Emissionsvermeidung dienen. CCS sollte nur dort zum Einsatz kommen, wo Emissionen technologisch nicht anders vermeidbar sind, etwa in bestimmten industriellen Prozessen.
- Klärung zentraler Begriffsdefinitionen: Im vorliegenden Verordnungsvorschlag bestehen Unklarheiten bei der Definition wesentlicher Begriffe wie "cost-efficiency", "safe technologies" und "environmental effectiveness". Die Länder Burgenland und Wien ersuchen um eine präzise Auslegung und Konkretisierung, um die Rechtssicherheit und Einheitlichkeit der Anwendung sicherzustellen.
- Finanzierung und begleitende Maßnahmen: Zur Umsetzung der ambitionierten Klimaziele ist eine entsprechende finanzielle Unterlegung erforderlich. In diesem Zusammenhang veweisen Wien und Burgenland auf den am 16. Juli 2025 vorgelegten Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 (MFR). Dieser sollte ausreichende Mittel für Investitionen in die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende bereitstellen. Als zentrale Bausteine zur Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor werden besonders der öffentliche Verkehr, emissionsfreie Fahrzeuge sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur werden hervorgehoben.
Zusammenfassung
Die Länder Wien und Burgenland unterstützen das 90-Prozent-Klimaziel für 2040, fordern jedoch:
- ausreichende Flexibilität und Differenzierung bei der Umsetzung,
- eine klare Priorität für Emissionsvermeidung und -reduktion innerhalb der EU,
- die Ablehnung der Kernenergie und die Betonung von grünem Wasserstoff als Schlüsseltechnologie,
- präzise Definitionen zentraler Begriffe im Verordnungstext und
- angemessene finanzielle Unterstützung durch den EU-Haushalt zur Begleitung des Transformationsprozesses.
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- Letzte Aktualisierung: 20.10.2025, 10.21 Uhr
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