Pflanzen, die durch bestimmte neue genomische Techniken erzeugt wurden sowie für daraus erzeugte Lebensmittel und Futtermittel - EU-Politik
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Mit der Verordnung über Pflanzen, die durch bestimmte genomische Techniken erzeugt wurden, soll ein neuer Rechtsrahmen für Pflanzen, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren - Mutagenese und Cisgenese - gewonnen wurden, geschaffen werden. Damit sollen die Pflanzen die neuen Klimaherausforderungen besser bewältigen und der Einsatz von Pestiziden und Düngemittel soll verringert werden. Bis dato war es den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zulassen, einschränken oder verbieten, wobei in Österreich ein Verbot festgelegt wurde. Der nunmehrige Verordnungsentwurf sieht vor, die Zulassung für Pflanzen, die gleichwertig mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen anzusehen sind, aus den strengen Regelungen herauszunehmen (nicht mehr als 20 genetische Veränderungen). Alle anderen Pflanzen können zukünftig vereinfacht zugelassen werden, wenn sie Nachhaltigkeitskriterien (zum Beispiel Stresstoleranz gegenüber Hitze, Trockenheit oder Krankheitserreger) erfüllen.
Aktueller Stand und nächste Schritte
In der Ende Oktober 2023 beschlossenen einheitlichen Länderstellungnahme wird nachdrücklich festgehalten, dass die beiden Verordnungsvorschläge gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, weil die bisherige Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten, den Anbau von gentechnisch veränderten Mechanismen einzuschränken oder zu verbieten, beseitigt wird. Zusätzlich wird die Mitwirkungsbefugnis der Mitgliedstaaten aufgrund der Befugnisse zur Erlassung von delegierten Rechtsakten verletzt. Auch ist die Wahl der Rechtsform Verordnung anstelle einer Richtlinie verfehlt.
Entsprechend der ablehnenden einheitlichen Stellungnahme der Länder und der einstimmig angenommenen Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 4 B-VG wurde der zuständige Bundesminister aufgefordert, gegen den Vorschlag in der ursprünglichen Fassung zu stimmen.
Im März 2025 wurde die Allgemeine Ausrichtung festgelegt und beschlossen, die technischen Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu beginnen.
Positionierung Wiens
Der Wiener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. September 2023 den Beschluss gefasst, sich gegen den Vorschlag zur Deregulierung der Zulassung neuer Gentechnik auszusprechen und ersucht die Bundesregierung, ihre ablehnende Haltung aufrechtzuerhalten.
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.03 Uhr
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