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Details zur Liberalisierung der sozialen Dienstleistungen - Daseinsvorsorge

Das Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse der Europäischen Kommission (EK) aus dem Jahr 2004 sieht vor, die sektorale Liberalisierung in den verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge weiterzuverfolgen. Erstmals wird erwogen, auch den Sozial- und Gesundheitsbereich auf seine Wettbewerbsfähigkeit hin zu überprüfen.

Am 26. April 2006 veröffentlichte die Europäische Kommission eine "Mitteilung über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union". Darin werden einerseits die Besonderheiten sozialer Dienstleistungen anerkannt, wie zum Beispiel die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit. Andererseits stellt die Kommission klar, dass auch auf Sozialdienstleistungen die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln grundsätzlich anzuwenden sind. Die Mitgliedstaaten können Dienstleistungen von allgemeinem Interesse frei definieren, sind aber dabei an Grundsätze wie Transparenz und Nichtdiskriminierung gebunden.

Einen Teil der von der Europäischen Kommission am 20. November 2007 präsentierten "Bürgernahen Agenda" stellt die Mitteilung über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen dar. Darin stellt die Kommission klar, dass im Bereich sozialer Dienstleistungen vorerst keine sektorale Regelung geplant ist.

Mitte 2008 legte die Kommission ihren ersten zweijährlichen Bericht zu den sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vor.

Seit 2013 liegt der 3. Zweijahresbericht vor.

Im Oktober 2010 verabschiedete der Ausschuss für Sozialschutz des Rates der Europäischen Union einen rechtlich nicht bindenden Qualitätsrahmen für soziale Dienstleistungen. Dieses Dokument soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, auf einem entsprechenden Niveau spezifische Instrumente zur Definition, Messung und Bewertung der Qualität sozialer Dienstleistungen zu entwickeln.

In ihrer Entschließung vom 5. Juli 2011 über die Zukunft sozialer Dienstleistungen betont das Europäische Parlament die besondere Bedeutung sozialer Dienstleistungen innerhalb der Daseinsvorsorge und hält fest, dass soziale Ziele nicht durch Binnenmarktregelungen unterminiert werden dürfen. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission aufgefordert, von weiteren Liberalisierungsmaßnahmen in diesem Bereich abzusehen.

Ausblick

Nach 2013 hat die Europäische Kommission die eigenständige Reihe der "Biennial Reports on Social Services of General Interest" (2-jährliche Berichte über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse) eingestellt, nachdem im Jahr 2013 der dritte und letzte Bericht veröffentlicht wurde.

Anstelle dieser spezifischen Berichtsreihe wurde die Überwachung und Weiterentwicklung von Sozialdienstleistungen in umfassendere europäische Rahmenwerke, Kontrollmechanismen und neue Berichtszyklen integriert. Beispiele dafür sind das Europäische Semester mit den jeweiligen Länderempfehlungen, das EU-Beihilfenrecht für Services of General economic interest (SGEI), die Europäische Säule sozialer Rechte, die Europäische Kindergarantie et cetera. Etwaige sektorale Liberalisierungstendenzen sind nach wie vor nicht ausgeschlossen und innerhalb dieser Mechanismen zu verfolgen.

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Stadt Wien - Europäische Angelegenheiten

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