Vom Feuerwehr-Alarm zum Einsatz

Feuerwehrmann beim Löschen am Hebekran

Die Alarmierung der Feuerwehrkräfte nach einem Anruf in der Notrufzentrale erfolgt computerunterstützt. Der Einsatzleitrechner gibt die entsprechenden Steuerbefehle an alle zu alarmierenden Wachen gleichzeitig weiter. Bei der Alarmierung der Kräfte in einer Feuerwache wird zunächst das Licht eingeschaltet und es ertönt ein Gong. Anschließend werden Informationen über ausrückende Fahrzeuge, Einsatzadresse und Einsatzart über Lautsprecher durchgesagt.

Parallel zur mündlichen Alarmierung erfolgt eine automatische Übertragung der wichtigsten Alarmdaten auf:

  • Einsatz-Tablets der Bereitschafts-Offiziere
  • Tablets auf den Fahrzeugen
  • Alarmbildschirme auf den Feuerwachen
  • Alarmdrucker in den Fahrzeughallen der betroffenen Wachen

Die Feuerwachen sind durch ein ständig überwachtes, feuerwehreigenes Kabelnetz mit einer Gesamtlänge von circa 180 Kilometern verbunden. Als Ausfallebene steht ein zweites Netz eines Telekommunikations-Anbieters zur Verfügung. Die Umschaltung erfolgt automatisch. Die Infrastruktur wird von Mitarbeiter*innen der Nachrichtenbau-Abteilung instand gehalten und laufend verbessert.

Während der Nachtstunden erfolgt die Alarmierung selektiv. Es werden nur jene Räume einer Feuerwache alarmiert, in denen sich jeweils die zugeordneten auszurückenden Mannschaften aufhalten.

Ausrückeordnung

Die Ausrückeordnung legt fest, welche Einsatzkräfte bei einem Ereignis zu alarmieren sind. Die zu alarmierenden Module sind als Fahrzeuge definiert. Die Alarmierung der Fahrzeuge kann sowohl über die Feuerwachen als auch über Funk erfolgen. Diese kombinierte Alarmierung ermöglicht, dass die ersten Einsatzkräfte innerhalb weniger Minuten ab Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen.

Statistik

Einsatz-Statistik - Feuerwehr und Katastrophenschutz

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