Rechtliche Situation zur Eingetragenen Partnerschaft und zur Ehe

Eingetragene Partnerschaft

Zwei Männer von hinten, die sich an den Händen halten

Seit 1. Jänner 2010 haben gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.

Eine eingetragene Partnerschaft hat im Wesentlichen sehr ähnliche Rechtsfolgen wie eine Zivilehe, unterscheidet sich aber in einigen Details doch von dieser.

Seit 1.1.2019 können auch verschiedengeschlechtliche Paare in Österreich die Eingetragene Partnerschaft eingehen.

Das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft mit eheähnlichen Rechtsfolgen gibt es auch in Finnland, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Grönland und der Schweiz.

Rechtliche Auswirkungen - Broschüre

Cover der Zeitschrift PRIDE mit dem Thema "Eingetragene Partnerschaft"

Die genauen rechtlichen Auswirkungen der Eingetragenen Partnerschaft sind in der Rechtsinformationsbroschüre Die Eingetragene Partnerschaft (EP) von RA Dr. Helmut Graupner, die die WASt mitherausgegeben hat, ausführlich beschrieben.

Öffnung der Zivilehe

Seit 1. Jänner 2019 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich standesamtlich heiraten. Diese Öffnung der Zivilehe war eine langjährige Forderung der Stadt Wien. Der Wiener Landtag hatte bereits am 24. November 2011 die Österreichische Bundesregierung formell in einem Resolutionsantrag aufgefordert, die Ehe zu reformieren und auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit seinem Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die Zivilehe ab dem 1. Jänner 2019 auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Österreich schließt sich damit an eine Reihe von anderen EU-Ländern an, in denen die "Ehe für alle" bereits möglich ist, wie etwa in Norwegen, Schweden, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Island und den Niederlanden.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten
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