Angebote des Referats Inklusion

Das Referat Inklusion berät Eltern von Kindern (bis 18 Jahre) mit Behinderungen und unterstützt sie mit ambulanten Diensten bei der Bewältigung des Alltags. Ziel ist, dass das Kind weiterhin in der Familie leben kann.

Die Angebote des Referats Inklusion sind kein Ersatz für institutionelle Kinderbetreuung (wie zum Beispiel Kindergarten, Hort et cetera) und sind zeitlich befristet. Die konkreten Unterstützungsmaßnahmen werden im Rahmen einer Bedarfserhebung gemeinsam mit der Familie und den Vertragspartnern vereinbart.

Voraussetzungen für die Nutzung der Angebote

Sie können die Angebote nutzen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind bezieht Pflegegeld (Pflegestufe 1 bis 7).
  • Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien.
  • Die familiären Ressourcen reichen nicht aus. Die Überforderung der Obsorgeberechtigten soll vermieden werden.
  • Die Freiwilligkeit der Obsorgeberechtigten ist eine Voraussetzung für die Angebote.

Wichtige Hinweise

  • Auf die Angebote besteht kein Rechtsanspruch.
  • Das Angebot wird für jedes einzelne Kind beziehungsweise die Familie individuell zusammen mit den Obsorgeberechtigten und Vertragspartnern festgelegt.
  • Die Nutzung der Angebote ist nur möglich, wenn die passenden Ressourcen bei den Trägern zur Verfügung stehen.
  • Wartezeiten können vorkommen.
  • Für alle Leistungen wird von den Obsorgeberechtigten ein Kostenbeitrag eingehoben, der von der Pflegestufe, dem Angebot und dem Stundenausmaß abhängig ist.

Ambulante Unterstützung zu Hause

Der ambulante Dienst unterstützt Familien auf Grundlage der individuellen Vereinbarung und der gemeinsam definierten Ziele.

Der ambulante Dienst übernimmt die abgestimmten Aufgaben vorerst für 1 Jahr. In dieser Zeit wird laufend überprüft, ob die Hilfe gut passt.

Bei der Erhebung des Bedarfs der Familien wird auf alle Lebensbereiche (Schule, Freizeit, Familie) geachtet.

Die Unterstützung richtet sich nach

  • den Notwendigkeiten, um Überforderung der Eltern bzw. der Obsorgeberechtigten zu vermeiden, und
  • der vorhandenen Betreuungsmöglichkeit durch Familie, Kindergarten, Schule et cetera und
  • den vereinbarten Zielen.

Im Vordergrund steht die Hilfe zur Selbsthilfe.

Diese Unterstützungsangebote stehen je nach Bedarf und verfügbaren Plätzen zur Auswahl:

  • Entlastungsdienst zu Hause: 4 Stunden pro Woche
  • Intensive Begleitung zu Hause: 8 bis 12 Stunden pro Woche - bei diesem Angebot ist auch Elternberatung und Coaching inkludiert.
  • Kurzzeit-Unterbringung: Kinder können für ein Wochenende oder in den Ferien in einer sozialpädagogischen Einrichtungen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit wohnen.

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen.

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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