Referat Inklusion der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11)

Das Referat Inklusion berät Eltern von Kindern (bis 18 Jahre) mit Behinderungen und unterstützt sie mit ambulanten Diensten bei der Bewältigung des Alltags. Ziel ist, dass das Kind weiterhin in der Familie leben kann.

Angebote

Unterstützung zu Hause

Die Betreuung der Kinder zur Entlastung und Unterstützung der Obsorgeberechtigten zu Hause ist je nach Bedarf im Ausmaß von einem Halbtag bis zu rund um die Uhr möglich. Der ambulante Dienst übernimmt für vereinbarte Zeiten die Betreuung des Kindes und ermöglicht es den Eltern, sich anderen Aufgaben zu widmen. Bei der Erhebung des Bedarfs der Familien wird auf alle Lebensbereiche (Schule, Freizeit, Familie) geachtet.

Die Unterstützung richtet sich nach

  • der vorhandenen Betreuungsmöglichkeit durch Familie, Kindergarten, Schule et cetera,
  • Notwendigkeiten, um Überforderung der Eltern bzw. der Obsorgeberechtigten zu vermeiden, und
  • den vereinbarten Zielen.

Im Vordergrund steht die Hilfe zur Selbsthilfe.

Kurzzeitunterbringung

Kinder können in Sozialpädagogischen Einrichtungen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit als Gäste Wochenenden oder Ferienwochen verbringen.

Voraussetzungen für die Angebote

Sie können diese ambulanten Leistungen in Anspruch nehmen, wenn das Kind

  • Pflegegeld (Pflegestufe 1 bis 7) bezieht und
  • den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien hat.

Bitte beachten Sie

Auf die Angebote besteht kein Rechtsanspruch. Das Angebot wird für jedes einzelne Kind bzw. die Familie individuell zusammen mit den Obsorgeberechtigten festgelegt. Die Inanspruchnahme einer Leistung kann nur erfolgen, wenn die passenden Ressourcen bei den Trägern zur Verfügung stehen. Wartezeiten von mehreren Wochen können vorkommen. Für alle Leistungen wird von den Obsorgeberechtigten ein Kostenbeitrag eingehoben.

Datenschutzrechtliche Informationen

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen.

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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