Rechtliche Verankerung von Gender Mainstreaming

Der bekannte Aufkleber in den Öffis, der darauf aufmerksam macht, älteren und behinderten Menschen sowie Menschen mit Kindern den Sitzplatz zu überlassen - gendergerecht: eine alte Frau, eine sehbehinderte Frau, ein Mann mit Kind

Wesentliche rechtliche Grundlagen für Gender Mainstreaming sind der Vertrag von Lissabon (zentral Artikel 2 und 3 EUV sowie Artikel 8,10 und 157 AEUV), die Antidiskriminierungsrichtlinie des Rates der Europäischen Union vom 13. Dezember 2004 (Richtlinie 2004/113/EG) sowie vom 5. Juli 2006 (2006/54/EG), das österreichische Bundesverfassungsgesetz (Artikel 7) sowie diverse Ministerratsbeschlüsse.


Umsetzung in Wien

  • Wien hat seit Beginn der Institutionalisierung der kommunalen Gleichstellung (1992) auf eine querschnittsorientierte Frauen- und Gleichstellungspolitik gesetzt. Dazu zählen die Querschnittsarbeit des Frauenservice Wien (MA 57) sowie gemeinsame Projekte in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen.
  • Gender Budgeting als finanzpolitisches Instrument von Gender Mainstreaming ist seit Juli 2005 in der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien verankert. Zuständig ist das Referat Gender Budgeting der Abteilung Finanzwesen (MA 5).
  • Die Projektstelle Gender Mainstreaming wurde mit einem Erlass des Magistratsdirektors vom 28. September 2005 eingerichtet. Dieser hat als Titel "Gender Mainstreaming - Einrichtung einer Projektstelle". Durch den expliziten Einsatz einer Projektleiterin für die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Magistrat mit Erlass des Magistratsdirektors und mit der Ansiedlung in der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit, Gruppe Organisation - ist ein wesentliches Signal im Sinne des "Top Down"-Ansatzes von Gender Mainstreaming gesetzt worden.
    Mit dieser Positionierung von Gender Mainstreaming in der Konzernspitze selbst, einem klaren Aufgabenbereich und einer Entkoppelung der Zuständigkeiten von Frauenförderung und Gender Mainstreaming bieten sich neue Möglichkeiten und klarere Vorgangsweisen.
  • Im Juli 2011 wurden die Aufgaben für die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Stadt Wien in die Geschäfte des Magistratsdirektors aufgenommen.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit - Dezernat Gender Mainstreaming
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