K.O.-Mittel - Tipps zur Vorbeugung und Vermeidung

  • Die Schuld an der Verabreichung der K.O.-Mittel trägt immer der Täter.
  • Denke daran, dass die Täter sowohl Fremde, neue Bekanntschaften, aber auch angebliche Freunde sein können.
  • Lass deine Getränke nie unbeaufsichtigt stehen!
  • Vereinbare mit Freund*innen, gegenseitig auf eure Getränke aufzupassen.
  • Nimm keine offenen Getränke von fremden Personen an.
  • Nimm Getränke-Einladungen nur an, wenn du den Weg des Glases von der Schank bis in deine Hand verfolgt hast.
  • Vereinbare Dates mit Online-Bekanntschaften immer an öffentlichen Orten, die du gut kennst, und informiere eine Vertrauensperson.
  • Vertrau deinem Instinkt. Wenn du dich in einem Lokal oder auf einer privaten Party nicht wohlfühlst (dies könnte ein 1. Symptom sein), wende dich an Freund*innen, informiere sie oder verlasse das Lokal oder die Party lieber. Das Lokal oder die Party alleine zu verlassen, ist aber nicht ungefährlich, da die Täter oft draußen vor dem Lokal als Hilfe anbietende Personen bereits auf die beeinträchtigte Person warten und ihnen anbieten, sich bei ihnen auszuruhen oder sich um sie zu kümmern.
  • Wende dich bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder einer dir unbekannten enthemmenden Wirkung an eine Vertrauensperson und bitte diese, bei dir zu bleiben.
  • Wenn du alleine unterwegs bist und Hilfe brauchst, wende dich an das Barpersonal.
  • Rufe im Zweifelsfall die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144.
  • Wenn du den Verdacht hast, dass dir K.O.-Mittel verabreicht wurden, zögere nicht und habe keine Scham. Du trägst keinerlei Schuld. Handle schnell, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.
  • Auch wenn du die verbotenen Substanzen freiwillig eingenommen hast, machen sich Personen, die diesen Zustand ausnutzen, strafbar.

Wenn du glaubst, Opfer von K.O.-Mitteln geworden zu sein und eine Anzeige bei der Polizei erwägst, beachte die Tipps für die Strafverfolgung der Täter.

Wenn du etwas Verdächtiges beobachtet hast

  • Informiere die betreffende Person umgehend über deine Beobachtung.
  • Informiere das Barpersonal beziehungsweise die Polizei unter 133.
  • Lass eine Person, die sich eigenartig verhält, niemals alleine.
  • Wenn eine Person nicht mehr ansprechbar oder bewusstlos ist, rufe sofort die Rettung unter 144.
  • Beachte, dass eine Person unter dem Einfluss von K.O.-Mitteln auf Außenstehende wie unter starkem Alkoholeinfluss, seltener auch wie unter dem Einfluss von aufputschenden Drogen) wirken kann.

Radiobeitrag zum Thema K.O.-Tropfen

Expert*innen informierten in der Ö1-Sendereihe MOMENT vom 29. September 2021 zum Thema "K.O.-Tropfen".

Beitrag zu K.O.-Tropfen: 10,9 MB MP3

Transkription der Audio-Datei "Beitrag zu K.O.-Tropfen": 65 KB PDF

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