Cyber-Mobbing

Junge Frau blickt schockiert auf ein Smartphone-Display

"Cyber-Mobbing" ist das absichtliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Beleidigen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen einer anderen Person über digitale Medien. Anders als bei Cyber-Stalking, sucht der*die Täter*in bei Cyber-Mobbing keine direkte Kontaktaufnahme mit dem Opfer.

Cyber-Mobbing findet vor allem im Internet (zum Beispiel Soziale Netzwerke, Chats, Messenger, E-Mails) oder per Handy (zum Beispiel Messenger, Handy-Fotos und -Videos) statt.


Handlungen gelten als Cyber-Mobbing, wenn sie

  • die gemobbte Person unzumutbar in ihrer Lebensführung beeinträchtigen,
  • die Person für eine größere Zahl Menschen wahrnehmbar an ihrer Ehre verletzen oder
  • Informationen des höchstpersönlichen Lebensbereiches der Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar machen.

Beispiele für Cyber-Mobbing

  • Verbreitung von Lügen, Gerüchten oder Verleumdungen über das Opfer auf Internetseiten, in Diskussionsforen, Blogs, Newsgroups oder per E-Mail
  • Veröffentlichung intimer Details (Sexualleben, finanzielle Situation, Arbeitsleben, persönliche Eigenschaften) über das Opfer
  • Veröffentlichung und Verbreitung privater Fotos (Nacktbilder) des Opfers - etwa aus einer früheren gemeinsamen Beziehung - auf Internetseiten, in Newsgroups, Foren und in Tauschbörsen
  • Veröffentlichung und Verbreitung manipulierter Fotos des Opfers auf Internetseiten, in Newsgroups, Foren, anonymen Blogs und in Tauschbörsen
  • Identitätsdiebstahl, etwa durch Anmeldung des Opfers in Internet-Kontaktbörsen unter dessen Namen und mit dessen Bildern oder Registrierung von Fake-Accounts unter dem Namen des Opfers

Gesetzliche Lage

Cyber-Mobbing ist seit 1. Jänner 2016 als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert: § 107c StGB "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems"

Alle unter die Bestimmung des § 107c StGB fallenden Handlungen sind strafbar und können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) müssen daraufhin ermitteln (Offizialdelikt).

Auch weitere Bestimmungen im Strafgesetzbuch stellen besonders Handlungen im Cyberspace unter Strafe:

  • § 118a StGB Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
  • § 119 StGB Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses
  • § 119a StGB Missbräuchliches Abfangen von Daten
  • § 126a StGB Datenbeschädigung
  • § 126c StGB Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten

Postings in Sozialen Netzwerken oder Foren können auch den Tatbestand der Beleidigung (§ 115 StGB), der Üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Verleumdung (§ 297 StGB) erfüllen.

Beratung und Unterstützung

Wenn Sie von Cyber-Mobbing betroffen sind, lassen Sie sich unbedingt zu Ihren Möglichkeiten beraten.

Der 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien berät Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die von sexualisierter, körperlicher und/oder psychischer Gewalt betroffen sind - egal, ob die Gewalt "in der realen Welt" oder "in der virtuellen Welt" ausgeübt wird. Das Frauennotruf-Team ist täglich von 0 bis 24 Uhr unter der Telefonnummer 01 71 71 9 erreichbar. Alle Beratungsangebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Der Zugang zur Beratungsstelle und die Räume sind barrierefrei.

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