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Kulturförderung im 6. Bezirk - Richtlinien

Der Kulturkommission Mariahilf ist kulturelle Teilhabe und Partizipation im Bezirk ein zentrales Anliegen. Das spiegelt sich in den Förderrichtlinien wider.

Allgemeine Richtlinien

Zusätzlich zu den geltenden Förderbedingungen der Kulturabteilung (MA 7) entscheidet die Mariahilfer Kulturkommission für bezirksorientierte Kulturangelegenheiten nach diesen Richtlinien:

  • Einreichungen müssen bis spätestens 14 Tage vor der nächsten Kulturkommissionssitzung einlangen. Sobald der nächste Sitzungstermin der Kulturkommission feststeht, wird dieser hier veröffentlicht
  • Der Nächster Sitzungstermin der Kulturkommission ist am 28. Jänner 2026.

  • Die Kulturkommission kann nur über vollständig eingereichte Unterlagen entscheiden.
  • Die Gesamtfördersumme pro Kalenderjahr, Vorhaben, Einreichenden sowie Einrichtungen beträgt:
    • 1.000 Euro für öffentliche und private Schulen
    • 2.500 Euro für alle anderen Förderwerber (Einzelpersonen, Vereine, sonstige gemeinnützige Institutionen)
  • Gefördert werden vorrangig Honorare der Künstler*innen (künstlerischer Personalaufwand) beziehungsweise künstlerischer Sachaufwand.
  • Gefördert werden Vorhaben, die ohne die angesuchte Förderung nicht zustande kommen.
  • Gefördert werden Vorhaben, die für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich und nicht auf kommerziellen Gewinn ausgerichtet sind.
  • Bei Veranstaltungen, die in Gastronomiebetrieben stattfinden, darf es keinen Konsumzwang geben. Dieser Umstand muss in der Veranstaltungsankündigung und vor Ort deutlich gemacht werden.
  • Gefördert werden Vorhaben mit ausreichendem Bezirksbezug.
  • Auf sämtlichen Drucksorten zu einer Veranstaltung muss - unter Verwendung des Bezirkslogos - auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.

Mariahilfer Bezirksbezug

Ein wesentliches Kriterium für eine Förderung ist der Bezirksbezug. Die Mariahilfer Kulturkommission definiert diesen durch folgende Faktoren:

  • Das Vorhaben wird von Personen oder Institutionen eingereicht, die im Bezirk Mariahilf ansässig sind oder hier ihren Hauptsitz haben.
  • Das Vorhaben fördert die kulturelle Teilhabe und Partizipationsmöglichkeit der Bezirksbevölkerung und/oder bezirksbezogener Einrichtungen.
  • Das Vorhaben fördert den Gemeinschaftssinn im Bezirk.
  • Das Vorhaben ist barrierefrei zugänglich.
  • Das Vorhaben hat einen thematischen beziehungsweise inhaltlichen Bezug zum Bezirk.

Je mehr dieser Faktoren durch ein Vorhaben erfüllt sind, desto höher ist dessen Förderbarkeit.

Von der Förderung ausgenommen

  • Kosten für Aus- und Weiterbildung, Raummieten, Transporte, Betrieb und Verwaltung, Verpflegung
  • Religiöse Veranstaltungen, Veranstaltungen von politischen Parteien, Sportveranstaltungen

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Förderantrag

Kontakt

Bezirksvorstehung des 6. Bezirks

Telefon: +43 1 4000-06110
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Die Bezirksvorstehung Mariahilf informiert monatlich über Aktuelles aus dem 6. Bezirk.