Kulturförderung im 6. Bezirk - Richtlinien
Förderanträge für 2025 werden heuer nicht mehr vergeben und in der Kulturkommission behandelt, da die genehmigten Anträge bis 31. Oktober 2025 bei der MA 7 einlangen müssen.
Für 2026 können aber bereits Anträge gestellt werden. Sie werden in der nächsten Sitzung der Kulturkommission behandelt. Der nächste Sitzungstermin wird noch festgelegt und hier veröffentlicht.
Mariahilfer Kulturförderung - Schwerpunkt 2025 "Himmel & unten"
Zusätzlich zu den geltenden Förderbedingungen der Kulturabteilung (MA 7) entscheidet die Mariahilfer Kulturkommission für bezirksorientierte Kulturangelegenheiten nach diesen Richtlinien:
- Die Vorgaben der Kulturabteilung, 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, werden großzügiger gehandhabt hinsichtlich der Fristensetzung.
- Einreichungen, die später als 14 Tage vor einer Sitzung im Büro der Bezirksvorstehung Mariahilf einlangen, können nicht behandelt werden.
Der nächste Sitzungstermin der Kulturkommission steht noch nicht fest. Sobald ein neuer Termin bekannt ist, wird dieser hier veröffentlicht.
- Die Kulturkommission kann nur über vollständig eingereichte Unterlagen entscheiden.
- Die Gesamtfördersumme pro Kalenderjahr, Projekt, Einreichenden sowie Einrichtungen beträgt:
- 1.000 Euro für öffentliche und private Schulen
- 2.500 Euro für alle anderen Förderwerber (Einzelpersonen, Religionsgemeinschaften, Vereine, sonstige gemeinnützige Institutionen)
- Gefördert werden vorrangig Honorare der Künstler*innen (künstlerischer Personalaufwand) beziehungsweise künstlerischer Sachaufwand. Gefördert werden vorrangig Projekte,
- die ohne die angesuchte Förderung nicht zustande kommen, und/oder
- die für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich sind und/oder
- die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind ("non-profit").
- Die Projekte müssen einen ausreichenden Bezirksbezug aufweisen und diesen in den Einreichunterlagen auch entsprechend darlegen.
- Nicht gefördert werden: Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Betriebs- und Mietkosten, Publikationen, Produktionskosten von Tonwerken, auf Gewinn ausgerichtete Film- und Videoproduktionen, auf Gewinn ausgerichtete Filmvorführungen, Sportveranstaltungen, Projekte mit Förderungen aus Bundes- oder Landesmitteln, religiöse Liturgien aller Art, Veranstaltung politischer Parteien
- Auf sämtlichen Drucksorten zu einer Veranstaltung (Einladungen, Plakate, ...) muss - unter Verwendung des Bezirkslogos - auf die Förderung durch den Bezirk hingewiesen werden.
Die Bezirkskulturförderung ist kein Ersatz für zentral nicht gewährte Förderungen, vor allem Theater-Förderungen.
Förderung des Bezirks
Gefördert werden im Wesentlichen Projekte, die ohne Bezirksunterstützung nicht zustande kommen könnten. Mehrfach geförderte Großprojekten/Großveranstaltungen können nicht unterstützt werden. Gefördert werden vorrangig Honorare der Künstler*innen (künstlerischer Personalaufwand) beziehungsweise künstlerischer Sachaufwand. Projekte müssen einen ausreichenden Bezirksbezug aufweisen und implizit oder explizit folgende Punkte umfassen:
- Steigerung des Bekanntheitsgrades von Mariahilf
- Soziokulturelles Miteinander
- Verdeutlichung des soziokulturellen Profils des Bezirks
Gefördert werden Non-Profit-Veranstaltungen.
Unberührt davon sind die verbindlichen Auflagen der Kulturabteilung, die für alle Bezirke Gültigkeit haben.
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Telefon: +43 1 4000-06110
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- Letzte Aktualisierung: 05.11.2025, 16.14 Uhr
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