Der Bauausschuss ist als Behörde tätig. In dieser Eigenschaft entscheidet er über die Bewilligung bestimmter (geringfügiger) Abweichungen von der Bauordnung (gemäß §§ 7a Abs. 5, 69, 76 Abs. 13, 81 Abs. 6 und 119 Abs. 6 der Bauordnung für Wien).
Aufgaben
Der Bauausschuss kann Abweichungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes bewilligen, wenn diese Abweichung eine zweckmäßigere Flächennutzung bewirkt, eine zweckmäßigere und zeitgemäße Nutzung von Bauwerken erlaubt, einer zeitgemäßen Vorstellung des Stadtbildes dient oder für die Erhaltung von schützenswertem Baumbestand erforderlich ist.
In seinen Aufgabenbereich fällt auch die Umwidmung von Aufenthaltsräumen in Wohnzonen, das Überschreiten der baulichen Ausnutzbarkeit von Bauplätzen und die Ausnahme, dass Dachgauben maximal ein Drittel der Gebäudefront in Anspruch nehmen können.
Eine andere wichtige Aufgabe ist die Vorberatung bei der Festsetzung und Abänderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen für eine Stellungnahme des Bezirks.
Vorsitzender Dipl.-Ing. Herbert Panek wird gemeinsam mit seinen beiden Stellvertreter*innen und den weiteren Mitgliedern bei neuen Bauprojekten hinzugezogen. Bei Überschreitungen der Bauordnung ist die Expertise des Bauausschusses gefragt, der hier als Behörde agiert und entscheidet.
Kontakt
- Vorsitzender: Dipl.-Ing. Herbert Panek (GRÜNE)
- Telefon: +43 1 4000-05110
- E-Mail: post@bv05.wien.gv.at


