Wien Kulturgut: Stadtstrukturplan

Der Stadtstrukturplan bildet einen grundlegenden ersten Eindruck von den unterschiedlichen stadträumlichen Situationen wobei wichtige Informationen zur Stadtgestalt visuell so aufbereitet sind, dass eine erste Abschätzung relevanter Merkmale für die Betrachter*innen ermöglicht wird.

Ziel und Funktion

Ziel des Stadtstrukturplanes ist eine planliche Darstellung der Stadtstruktur und der das Stadtbild prägenden Gegebenheiten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Strukturen, Bauwerken und anderen das Stadtgefüge bestimmenden Elementen, die von Menschen bei ihren Bewegungen durch die Stadt wahrgenommen werden und nicht von Gegebenheiten, die nur aus der Vogelschau oder im Grundriss ihre Wirkung entfalten.

Definition der dargestellten Inhalte

  • Dominanten
    Ihre Bedeutung wird aus dem Stadtbild heraus abgeleitet. Sie sind Orientierungspunkte die das Blickfeld beherrschen.
    • Dominanten 1. Ordnung: Sie beherrschen die Skyline und sind über die Stadtsilhouette hinaus wahrnehmbar. Es handelt sich um Gebäude welche das Stadtbild über den lokalen Bereich hinaus definieren und prägen.
    • Dominanten 2. Ordnung: Sind Gebäude, die das Stadtbild lokal bedeutsam prägen. Sie bleiben unter der Silhouette und sind nur im angrenzenden Stadtraum wirksam.
  • Markante Bauwerke
    Sind bemerkenswerte Gebäude, die aber nicht dominant sind. Sie fallen auf und entfalten Wirkung aus sich heraus. Sie beherrschen das Stadtbild nicht und sind oft nur im unmittelbaren Nahbereich wahrnehmbar. Architektonische Prägnanz ist oft vorhanden.
  • Markante (Bau)Komplexe und Anlagen
    Es handelt sich um bemerkenswerte Anlagen, wie Spitäler, Krankenanstalten, Wohnhausund Siedlungsanlagen sowie Friedhöfe, die bedeutsam für das Stadtbild und -gefüge sind. Markante (Bau)komplexe und Anlagen können auch Dominanten 1. und/oder 2. Ordnung enthalten. Ein wesentliches Kriterium ist, dass es sich um ein geschlossenes Ensemble oder eine funktionelle Einheit handelt. Markante (Bau)Komplexe und Anlagen erfassen auch den zum Ensemble gehörenden Freiraum.
  • Markante Situationen
    Sind stadtbildlich bemerkenswerte Situationen (z.B. Torsituationen), die aus einer Ansammlung und spezifischen Anordnung von Bauwerken und Strukturen ihre Eigenart beziehen.
  • Stadtraumkanten
    Hierbei handelt es sich um längere, zusammenhängende Bereiche bildende Strukturen, die stadtraumbildend wirken (im Gegensatz zu Straßen) und unterschiedliche Stadtbereiche abgrenzen. Es können, neben Häuserfronten, auch andere Bauwerke oder Strukturen diese Stadtraumkanten definieren.
    • Raumkanten 1. Ordnung: Überregional wichtige, stadträumliche Zäsuren.
    • Raumkanten 2. Ordnung: Regional wichtige stadträumliche Zäsuren.
  • Straßen- und Platzräume mit besonderer Gestaltungsqualität
    Straßen- und Platzräume, die sich aufgrund ihrer räumlichen Konstellation und sonstigen Qualitäten von den umgebenden Straßen unterscheiden und eine erhöhte Gestaltungsqualität aufweisen. Besondere Aufenthaltsqualität kann gegeben sein, ist aber nicht zwingend für das Kriterium.
  • Grünraum
    • Öffentlich zugängliches Grün: Es findet hier keine Unterscheidung zwischen historischen und sonstigen Anlagen, wie etwa "große" Parks und Uferbegrünung statt. Auch keine Unterscheidung zwischen "großen" Parks und Ufergrün.
    • Sonstige stadtbildrelevante Grünräume: Dies sind wahrnehmbare, aber nicht öffentlich betretbare Grünräume. Nicht dargestellt werden:
      • nicht-öffentliche Grünräume, die keine Relevanz für das Stadtbild haben, z.B. Innenhöfe.
      • Abstandsgrün
      • Villengegenden
      • hausnahe Grünbereiche mit direkter Zuordnung zu einer Anlage
  • Sensible Gestaltungsbereiche
    Es werden hier wichtige, klar definierte Bereiche im Stadtgebiet, die nicht befriedigend gelöst sind, dargestellt. Dieses Kriterium enthält auch einen Aufforderungscharakter: an diesen Orten etwas zu tun, weil Entwicklungspotential vorhanden und/oder Wichtigkeit gegeben ist.
  • Geschäftsstraßen und Dienstleistungszonen
    • Drei Subkategorien werden hier dargestellt, für alle gilt:
      • Straßen, in deren EG-Zone die Geschäfte / Dienstleistungsbetriebe dominant sind bzw. die eine belebte EG-Zone haben.
      • keine Unterscheidung zwischen klassischen Geschäften, Lokalen, Gewerbebetrieben, Hotels, Kinos, Kreativ-Büros etc.
      • Bezugsgröße ist der Block
    • Geschäftsstraßen 1. Ordnung: Über 80% der Sockelzone sowie das erste Obergeschoß werden von Geschäften / Dienstleistungsbetrieben genutzt.
    • Geschäftsstraßen 2. Ordnung: Über 80% der Sockelzone werden von Geschäften / Dienstleistungsbetrieben genutzt.
    • Geschäftsstraßen 3. Ordnung: Über 50% der Sockelzone werden von Geschäften / Dienstleistungsbetrieben genutzt.
  • Sichtachsen
    Sichtachsen stellen im Stadtraum wichtige Elemente dar, die an vielen Orten identitätsstiftend wirken. Die Darstellung in den stadtstrukturellen Karten beschränkt sich jedoch auf die wichtigsten, das heißt übergeordneten Sichtachsen, die hauptsächlich auf Dominanten der 1. oder 2. Ordnung ausgerichtet sind.

Weiters werden Bezirksgrenzen, Alleen, Einzelbäume, Markante Blickpunkte, Freiplastiken und Brunnen dargestellt.

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