Prüfungsgegenstände der Prüfung für den Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst
Die Prüfung für den Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Prüfungsgegenstände des theoretischen Prüfungsteiles
- Die Straßenverkehrsordnung, soweit deren Bestimmungen für das Lenken und die Ausstattung von Fuhrwerken im Straßenverkehr von Bedeutung sind
- Die Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen und die geltenden Fiaker- und Pferdemietwagentarife
- Der Umgang mit Pferden und Wagen unter Berücksichtigung der Eigenart der Tätigkeiten im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst
- Pferdekunde (Umgang, Haltung, Fütterung, Krankheiten und Tierschutz)
- Wagenkunde und Fahrlehre (nach Maßgabe des Lehrinhaltes für die Pferdesport-Lizenzprüfungen und Sonderprüfungen des Bundesfachverbandes für Reiten und Fahren in Österreich)
- Entsprechende Ortskenntnisse in Wien
- Grundkenntnisse über die wichtigsten Sehenswürdigkeiten in Wien mit Schwerpunkt 1. Wiener Gemeindebezirk.
Prüfungsgegenstände, die unter Umständen entfallen können
Die Prüfungsgegenstände Nummer 1 und 3 können entfallen, wenn folgende Ausbildungs- beziehungsweise Prüfungsnachweise erbracht werden:
- Der Befähigungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes
- Der erfolgreiche Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft und Pferdewirtschaft
- Erfolgreich abgelegte Prüfungen für Gespannfahren nach den Bestimmungen des Bundesfachverbandes für Reiten und Fahren in Österreich
- Eine der Fahrdienstprüfung gemäß § 8 der Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienstprüfungsverordnung 2001 vergleichbare Prüfung, die in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens für den Europäischen Wirtschaftsraum ist, abgelegt worden ist.
Die Prüfungsgegenstände Nummer 2, 3 und 4 können entfallen, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:
- Eine am 1. Jänner 1998 aufrechte und mindestens dreijährige, ununterbrochene Tätigkeit bei einem konzessionierten Wiener Fiaker- oder Pferdemietwagenunternehmen im Fiaker- oder Pferdemietwagen-Fahrdienst
- Beanstandungsfreies Verhalten im Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienst
- Sehr gute Dienstbeurteilung durch die Dienstgeberin beziehungsweise den Dienstgeber
Prüfungsgegenstände des praktischen Prüfungsteiles
- Anschirren der Pferde und Einspannen in die Kutsche im Stall
- Fahrt im öffentlichen Verkehr auf einer von der Prüfungskommission vorgegebenen Fahrstrecke
- Rückfahrt zum Stall, Ausspannen, Abschirren und Versorgen der Pferde
Bei der praktischen Prüfung werden die Anwendung der Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und der Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen sowie der Umgang mit Pferden und Gespann beurteilt. Besonders wird das richtige Verhalten im innerstädtischen Verkehr geprüft.
Die praktische Prüfung ist in jedem Fall abzulegen. Zum praktischen Prüfungsteil ist nur zugelassen, wer den theoretischen Prüfungsteil bestanden hat oder diesen gemäß § 3 Abs. 2 der Fiaker- und Pferdemietwagen-Fahrdienstprüfungsverordnung 2001 nicht absolvieren muss.
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