Referat für Auslandsösterreicher*innen beim Standesamt Wien
Zuständigkeit
Das Referat ist für Auslandsösterreicher*innen zuständig, die selbst oder deren Elternteil/e
- keinen früheren Personenstandsfall, zum Beispiel Geburt oder Eheschließung in Österreich und
- keinen bestehenden Hauptwohnsitz in Österreich
hat oder haben.
In allen anderen Fällen teilen Sie den Personenstandsfall oder den Wohnsitz in Österreich der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) mit, damit diese die Unterlagen an das zuständige Standesamt übermitteln kann.
Aufgaben
- Eintragungen ins Zentrale Personenstandsregister
von Personenstandsfällen im Ausland im Zuge eines aktuellen personenstandsrechtlichen Antrags oder Vorgangs, wie zum Beispiel einer Namenserklärung oder Vaterschaftsanerkennung vor der österreichischen Vertretungsbehörde, oder Meldung einer aktuellen Personenstandsänderung im Ausland, wie zum Beispiel einer Eheschließung.
Zuständige Stelle für die Antragstellung
Österreichische Vertretungsbehörde im Ausland – die Botschaft oder das Konsulat
Verfahrensablauf und erforderliche Unterlagen
Die österreichische Vertretungsbehörde leitet Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen elektronisch an das Referat für Auslandsösterreicher*innen oder das zuständige Standesamt in Österreich zur Bearbeitung weiter. Welche Unterlagen Sie für das jeweilige Verfahren benötigen, erfahren Sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde.
Bitte beachten Sie:
- Für die Ausstellung von Urkunden ist eine vollständige Erfassung im Zentralen Personenstandsregister erforderlich, sofern nicht schon früher eine Erfassung veranlasst wurde.
- Je nach Einzelfall kann es sein, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Im Anschluss erhalten Sie das beantragte Dokument ausschließlich durch die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland.
Ausländische Personenstandsdokumente, zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungen, müssen Sie im Original und gegebenenfalls mit diplomatischer Beglaubigung oder Apostille bei der österreichischen Vertretungsbehörde vorlegen. Welche Form der Beglaubigung erforderlich ist, erfahren Sie direkt bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde oder unter Apostille oder diplomatische Beglaubigung von ausländischen Urkunden zur Vorlage in Österreich - Länderliste.
Fremdsprachige Unterlagen benötigen eine vollständige deutsche Übersetzung. Diese muss von gerichtlich beeideten oder staatlich geprüften Dolmetscher*innen angefertigt sein.
Kosten und Zahlung
Die Zahlung erfolgt über die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland.
Zusätzliche Aufgabe
- Ausstellen von gebührenfreien Ehefähigkeitszeugnissen für Eheschließungen in Deutschland, die über ein deutsches Standesamt beantragt werden, wenn kein früherer Wohnsitz in Österreich besteht.
Das deutsche Standesamt informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und übermittelt Ihren Antrag direkt an das Referat für Auslandsösterreicher*innen (Standesamt Wien-Donaustadt).
Nach der Ausstellung wird das Ehefähigkeitszeugnis dem deutschen Standesamt zugestellt.
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