Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Die Behörde hat über die im § 365a Absatz 1 und über die im § 365b Absatz 1 Gewerbeordnung 1994 genannten Daten jedermann unentgeltlich Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) zu erteilen. Auf Ersuchen hat die Behörde einen mit einer Amtssignatur versehenen Auszug einer Gewerbeberechtigung bzw. einen Auszug einer Gewerbelizenz aus dem GISA zu erstellen.
    • Das Auskunftsbegehren muss stets auf die Bekanntgabe von Daten über eine einzelne Person oder einen einzelnen Betrieb gerichtet sein.
  • Rechtsgrundlagen:
    • §§ 365a Absatz 1 und 365b Absatz 1 Gewerbeordnung 1994 Bundesgesetzblatt Nummer 194/1994 in der geltenden Fassung
    • § 365c Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nummer194/1994 in der geltenden Fassung
    • § 365e Absatz1 und 3 Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nummer 194/1994 in der geltenden Fassung

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • Archiv der MA 63 (bei historischen Daten, die nicht im GISA enthalten sind)

Die personenbezogenen Daten werden nicht weitergeleitet.

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Auf Grund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten nach 2 Jahren gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Nichterteilung einer Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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