Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Betriebsanlage

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Genehmigung einer Betriebsanlage, die der Anlage 3 oder 5 der Gewerbeordnung 1994 unterliegt (IPPC- und SEVESO-Anlagen) und Wahrnehmung der betriebsanlagenrechtlichen Aufgaben
  • Rechtsgrundlage (jeweils in der geltenden Fassung):
    • Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
    • Verordnungen, die aufgrund der Gewerbeordnung 1994 erlassen wurden
    • Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG)
    • Verordnungen, die aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz erlassen wurden
    • Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959)
    • Forstgesetz 1975
    • Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzgesetz 2020 - StrSchG 2020)
    • Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM)

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • Firmenbuch
  • Grundbuch
  • Zentrales Melderegister

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Arbeitsinspektorat (Parteiengehör, Auskunftspflicht)
  • Sachverständige und Behördenvertreter*innen anderer Magistratsdienststellen, die im Verfahren gegebenenfalls zur Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen beizuziehen sind
  • Bezirksvorsteher*innen (Mitwirkungsrecht der Gemeinde)
  • Nachbar*innen, Antragstellende (Parteistellung, Anhörungsrecht)
  • Gerichte (Verwaltungsgericht Wien, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof als Rechtsmittelinstanzen)
  • Magistratsabteilung 58 (Führung des Wasserbuches)
  • Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus und Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (Führung von Registern)
  • Landespolizeidirektion Wien (Mitwirkungspflicht)
  • Magistratsabteilung 6 (Buchhaltungsabteilung des Magistrats der Stadt Wien)
  • Magistratsabteilung 68 (Erstellung des externen Notfallplans)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Skartierungsordnung des Magistrats der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten nach 60 Jahren ab Auflassung einer Betriebsanlage bzw. Beendigung der Tätigkeit gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag oder Ihr Anliegen kann nicht entsprechend bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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