Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Fundwesen

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Zweck

  • Verarbeitung und Übermittlung von Daten zum Zweck der Administrierung des Fundwesens, mit den Bürgermeister*innen als am Informationsverbundsystem www.fundamt.gv.at teilnehmenden Auftraggeber*innen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zum Beispiel Korrespondenz) in dieser Angelegenheit

Rechtsgrundlagen

  • § 42a SPG, Bundesgesetzblatt Nummer 566/1991; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch vom 1.6.1811, Justizgesetzsammlung Nummer 946

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • ZMR: Ermittlung von Verlustträger*innen- und Finder*innen-Daten
  • Kfz-Zentralregister: Eruierung der Eigentümer*innen von verlorenen beziehungsweise aufgefundenen Kfz-Kennzeichen
  • Anfragen von Seriennummern (beispielsweise Handy, Fahrräder)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Fundbehörden als am Informationsverbundsystem www.fundamt.gv.at teilnehmende Auftraggeberinnen (Übermittlungen im Fall der Übereinstimmung von Fund- und Verlustmeldungen)
  • Finder*innen
  • Verlustträger*innen
  • Andere Fundbehörden, die nicht als Auftraggeberinnen am Informationsverbundsystem www.fundamt.gv.at teilnehmen, im Rahmen ihres Wirkungsbereiches (im Fall der Amtshilfe zum Beispiel zur Ausfolgung des Fundgegenstandes)
  • Sicherheitsbehörden (zum Zweck der Sachenfahndung gemäß § 24 Absatz 2 SPG, falls es sich beim aufgefundenen Gegenstand um eine entfremdete Sache handeln könnte)
  • Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem Electronic-Government-Gesetz
  • Botschaften der ausstellenden Länder – an das Fundservice übermittelte Reisedokumente werden an die Botschaften der betreffenden Länder übermittelt

Hinweise

Personenbezogene Daten werden im Zuge des Informationsverbundsystems www.fundamt.gv.at verwaltet. Eine Löschung elektronischer Daten durch das Zentrale Fundservice im Informationssystem ist nach schriftlicher Beantragung möglich. Im Zentralen Fundservice in Papierform vorliegende Akten werden nach 3 bzw. 7 Jahren vernichtet.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben (siehe Sicherheitspolizeigesetz).

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich (Onlinemeldung eines Verlusts oder Erstellung einer Verlustmeldung).

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Keine Zusammenführung von verlorenen Gegenständen und Verlustträger*innen möglich

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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